Frage an Silke Hinrichsen von Patrick S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Frau Hinrichsen,
Für 2013 steht die Reform des Gebühreneinzuges der ÖR an. Zu dieser Reform hätte ich einige Fragen.
Es gibt viele Punkte die gegen diese Reform sprechen:
1) Der ursprüngliche Plan von Prof. Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Ebenso wurden viele weiter Punkte die Prof. Kirchhof für eine Gebührenreform gefordert hatte nicht umgesetzt. (Werbeverbot, Befreiung wenn man kein Gerät hat, ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen, etc)
2) Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands. Ebenso wird es weiterhin Kontrollen der GEZ geben. Nur anstatt Rundfunkgeräten zu kontrollieren wird jetzt "Haushalte" (nach der Definition des Vertrages), Mitarbeiter in Betrieben und Autos kontrolliert.
3) Nach über 50 Jahren der Befreiung müssen jetzt auch Menschen mit Behinderungen Gebühren zahlen.
4) ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und Kommerzdruck zu nehmen.
5) Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche Zwangsgebühr nicht einsehen. Dringende benötige Strukturreformen bei den ÖR werden nicht gefordert.
In meinen Augen bringt diese Reform nur für die ÖR einen Vorteil. Die ÖR müssen weder sparen noch sich dringend benötigte Strukturveränderungen stellen. Der normale Gebührenzahler hat von ihr nichts.
Warum wird es nicht so wie bei der BBC gemacht. Dort ist nur das TV Gerät gebührenpflichtig. Für Radios oder Computer muss man keine Gebühr zahlen. Dies ist einfach und funktioniert auch.
Deshalb meine Frage werden sie FÜR die Reform stimmen?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Scholtes,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de an mich, auf die ich Ihnen hiermit gerne antworten möchte.
Der SSW teilt die Auffassung, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Sachen Gebühren überarbeitet werden muss und mit der technischen Entwicklung Schritt halten sollte. Allerdings sind wir der Auffassung, dass der vorliegende Entwurf zur Änderung nicht das hält, was er versprach.
Es gibt keine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit der Arbeit und Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Aufgaben in der Zukunft. Auch wird der ganze Bereich der Datenerfassung und die Arbeit der GEZ nicht vereinfacht, sondern ausgeweitet und in Teilen noch komplizierter, als sie ohnehin schon ist. Datenschutzrechtliche Fragen sind bisher genau so wenig beantwortet worden wie die Kritik an der Einführung von Gebühren für Menschen mit Behinderungen (insbesondere Blinde und Hörgeschädigte).
Aus diesen Gründen wird der SSW der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages daher nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Hinrichsen