Silke Friedrich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Melanie H. •

Frage an Silke Friedrich von Melanie H. bezüglich Familie

Positionierung der NRW Parteien zum Thema Hund vor den Neuwahlen in NRW 05/2012
Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Parteien,

die Neuwahlen in NRW stehen vor der Tür und die Hundehalter NRWs fragen sich, wie sich die Parteien nach den Wahlen beim Thema Hundehaltung in NRW positionieren werden. Es herrscht weiterhin Unsicherheit vor dem Hintergrund des bestehenden LHundG NRW, bzw. den von Bundesland zu Bundesland variierenden Regelungen. Insbesondere Halter von Anlagehunden leiden teilweise unter den willkürlichen Regelungen, die bisher weder einer sachlichen noch fachlichen Betrachtung standhalten konnten. Deutschlands komplette Hundekompetenz spricht sich gegen Regelungen nach Rassen aus, aber die Politik halt eisern an den Schnellschüssen fest und suggeriert den weniger Interessierten eine Sicherheit vor Beissunfällen, die leider real nicht existent ist, (Spätestens wenn entsprechende Individuen sich bei der Rassewahl einfach neu orientieren).

Neben dieser Regelungen im Bereich Haltung, interessiert ferner die Zukunft der Besteuerung der Hundehaltung. Auch hier sind Hundehalter oft der Willkür der Kommunen und Städte ausgeliefert. Betroffen sind hier ebenfalls hauptsächlich die Halter von Listen/Anlagehunden, da die entsprechenden Erhebungsstellen sich nicht selten an den gelisteten Rassen orientieren.

Ich persönliche sehe den Gleichbehandlungsgrundsatz stark unterwandert und ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Position Ihrer Partei in Schriftform zu kommen lassen würden. Vielleicht beeinflusst das ja meine Entscheidung, bzw. die weiterer Hundehalter:

Denn gerne würde ichIhre Antwort den Hundehaltern über das Medium Internet (Hundeforen, Facebook, etc.) zur Einsicht und Kenntnisnahme zur Verfügung stellen. Sollten Ihrerseits keine Einwände formuliert werden, gehe ich davon aus, dass Sie mit meinem Vorhaben einverstanden sind und dies legitimieren.

Ich danke Ihnen schon vorab für die Mühen.
Melanie Holtkamp

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Holtkamp,

grundsätzlich habe ich Verständnis dafür, dass Hundehalterinnen und Hundehalter, die sachgerecht mit ihren Hunden umgehen, sie gut erziehen und in der Lage sind, ihre Eigenarten zu verstehen und damit umzugehen, keine staatliche Regulierung brauchen. Das ist aber in der Realität nicht immer der Fall. Politik ist daher gefordert einen Ausgleich zwischen ihren Belangen, dem Tierschutz und der Vorbeugung der Gefährdung von Menschen und anderen Tieren zu schaffen. Gleichzeitig muss ein nicht zu bürokratischer Weg gefunden werden, die politischen Anforderungen umzusetzen.
Das LHundG NRW sieht vor, die weitere Entwicklung der Auswirkungen des Gesetze und insbesondere das Beißverhalten von Hunden zu beobachten, zu überprüfen und zu bewerten. Das ist im Jahr 2008 mir einem ersten Bericht über das Gesetz und zugehörige Verordnungen geschehen.
Ich lese diesen Bericht so, dass die Regulierung nach Rassen und Größe der Hunde durchaus positive Wirkung hatte. Der Prozentsatz der Beißvorfälle hat abgenommen. Nach einem zweiten Berichtszeitraum sollte die Gesetzgebung und die Verordnung aber durchaus überprüft werden. Offensichtlich ist die Akzeptanz der Hundehalter der benannten Rassen, die Vorschriften des Gesetzes zu beachten sehr hoch. Ich stimme Ihnen zu, dass die Regelung eigentlich die Hundehalterinnen und Hundehalter statt die Rassen in geeignet und ungeeignet einstufen müsste, das ist aber wohl so nicht zu realisieren. Der Erfolg des Gesetzes hat dem zunächst pragmatischen Vorgehen der Politik recht gegeben.
Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern sind - wie in vielen anderen Belangen (z.B. Schule) - für die Betroffenen ärgerlich, lassen sich aber im föderalen System nur schwer abschaffen.

Die Besteuerung in den Kommunen ist genauso "willkürlich" wie jede andere Ratsentscheidung, der Rat hat damit die Möglichkeit der Steuerung und der Kontrolle; ich finde es richtig, wenn sich die Städte bei der Staffelung der Steuern an der Landesgesetzgebung (Einteilung nach Rassen und Größe) orientieren.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist immer dann relativierbar, wenn ein Sachgrund vorliegt. Sachgrund hier ist die Gefährdung insbesondere von hilflosen Menschen durch unterschiedliche Hunderassen. Ihre "Ungleichbehandlung" steht also in keinem Verhältnis zu einer möglichen ernsthaften Verletzung einer Person. Das ist ja so wohl auch in der Rechtsprechung nochmals bestätigt worden.

Ich bin damit einverstanden, dass Sie meine Antwort im Internet verbreiten, bitte Sie aber keine Daten von mir auf Facebook zu veröffentlichen (Name, Parteizugehörigkeit und Wahlkreis müssten da ja ausreichen).

Mit freundlichen Grüßen
Silke Friedrich

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Holtkamp,

zu ihrer Information sende ich Ihnen die Stellungnahme unserer Landesarbeitsgemeinschaft Mensch und Tier, die heute auf meine Anfrage, was die Debatte in der Partei betrifft geantwortet hat:

Stellungnahme der LAG Mensch und Tier zu Absatz 1:

"Die LAG Mensch und Tier schließt sich den Ausführungen von Frau Holtkamp an.

Es ist richtig, dass das Halten von Anlage-Hunden viele Nachteile für die Hundehalter bringt, die völlig unbegründet sind und unbedingt ausgeräumt werden müssen. Solange Hundeverordnungen von der Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen ausgehen, verfehlen sie den Kern der Sache. Sie suggerieren, dass die Reduzierung des Bestandes oder die Ausrottung bestimmter Hunderassen die Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger wesentlich verringern würde. Tatsache ist, dass es keine gefährlichen Hunderassen gibt, da Aggressivität nicht angeboren ist. Dies ist empirisch bewiesen.

Die LAG Mensch und Tier arbeitet derzeit an diesem Thema und wird in den nächsten Monaten einen entsprechenden Antrag einbringen.

Stellungnahme der LAG Mensch und Tier zu Absatz 2:

Die hohe Besteuerung der sogenannten Anlage-Hunde in einigen Städten und Gemeinden entbehrt jeglicher Rechtfertigung (siehe oben). Da diese Besteuerung jedoch nicht in die Zuständigkeit des Landes NRW fällt, sind hier die Politiker vor Ort gefragt. Da sich aber die Kommunen bei der Festsetzung der Hundesteuer an der Hundeverordnung orientieren, ist eine Änderung der HV durch das Land eine Voraussetzung."

Vielleicht hilft Ihnen diese Antwort ja ebenfalls bei Ihrer Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen
Silke Friedrich

Sehr geehrte Frau Holtkamp,

grundsätzlich habe ich Verständnis dafür, dass Hundehalterinnen und Hundehalter, die sachgerecht mit ihren Hunden umgehen, sie gut erziehen und in der Lage sind, ihre Eigenarten zu verstehen und damit umzugehen, keine staatliche Regulierung brauchen. Das ist aber in der Realität nicht immer der Fall. Politik ist daher gefordert einen Ausgleich zwischen ihren Belangen, dem Tierschutz und der Vorbeugung der Gefährdung von Menschen und anderen Tieren zu schaffen. Gleichzeitig muss ein nicht zu bürokratischer Weg gefunden werden, die politischen Anforderungen umzusetzen.
Das LHundG NRW sieht vor, die weitere Entwicklung der Auswirkungen des Gesetze und insbesondere das Beißverhalten von Hunden zu beobachten, zu überprüfen und zu bewerten. Das ist im Jahr 2008 mir einem ersten Bericht über das Gesetz und zugehörige Verordnungen geschehen. Ich lese diesen Bericht so, dass die Regulierung nach Rassen und Größe der Hunde durchaus positive Wirkung hatte. Der Prozentsatz der Beißvorfälle hat abgenommen. Nach einem zweiten Berichtszeitraum sollte die Gesetzgebung und die Verordnung aber durchaus überprüft werden. Offensichtlich ist die Akzeptanz der Hundehalter der benannten Rassen, die Vorschriften des Gesetzes zu beachten sehr hoch. Ich stimme Ihnen zu, dass die Regelung eigentlich die Hundehalterinnen und Hundehalter statt die Rassen in geeignet und ungeeignet einstufen müsste, das ist aber wohl so nicht zu realisieren. Der Erfolg des Gesetzes hat dem zunächst pragmatischen Vorgehen der Politik recht gegeben. Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern sind - wie in vielen anderen Belangen (z.B. Schule) - für die Betroffenen ärgerlich, lassen sich aber im föderalen System nur schwer abschaffen.

Die Besteuerung in den Kommunen ist genauso "willkürlich" wie jede andere Ratsentscheidung, der Rat hat damit die Möglichkeit der Steuerung und der Kontrolle; ich finde es richtig, wenn sich die Städte bei der Staffelung der Steuern an der Landesgesetzgebung (Einteilung nach Rassen und Größe) orientieren.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist immer dann relativierbar, wenn ein Sachgrund vorliegt. Sachgrund hier ist die Gefährdung insbesondere von hilflosen Menschen durch unterschiedliche Hunderassen. Ihre "Ungleichbehandlung" steht also in keinem Verhältnis zu einer möglichen ernsthaften Verletzung einer Person. Das ist ja so wohl auch in der Rechtsprechung nochmals bestätigt worden.

Ich bin damit einverstanden, dass Sie meine Antwort im Internet verbreiten, bitte Sie aber keine Daten von mir auf Facebook zu veröffentlichen (Name, Parteizugehörigkeit und Wahlkreis müssten da ja ausreichen).

Mit freundlichen Grüßen
Silke Friedrich