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Frage von Günter W. •

Frage an Sigmar Gabriel von Günter W. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Bundesminister Gabriel

Wie sie wissen liegt gegen das EEG 2009 eine Verfassungsbeschwerde von der Fa. GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co KG vor.

Parallel haben die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine Änderung des Bestandsschutzes für bestehende Biogasanlagen im Bundesrat beantragt, Der Gesetzesantrag passierte in der 851 . Sitzung am 28. November 2008 den Deutschen Bundesrat.
Nunmehr steht eine Beschlussfassung im Deutschen Bundestag an.

Ich frage Sie als Bundesumweltminister
1. Werden Sie eine schnelle Beschlussfassung unterstützen oder verzögern bis das Verfassungsgericht entscheidet ?
2. Werden Sie dem Antrag zustimmen ?
3. Ist es gerecht Bestehenden Anlagen die unter dem Gesichtspunkt erneuerbarer Energie (Umwelt) konzipiert waren im nachhinein durch die Gesetzgebung den Boden zu entziehen? (Bestandsschutz)

Als Kleinanleger habe ich Anteile am Leasingfonds Bioenergiepark "Klarsee" in Pekum bei der Raiffeisenbank gekauft.

Gründe waren, etwas für erneuerbare Energie und die Umwelt zu tun. Gleichzeitig aber auch als zusätzliche Altersvorsorge.

Ich hätte nie gedacht das der Gesetzgeber die Basis dieser Anlage verändert.

Wenn jetzt nicht unverzüglich gehandelt wird ,werden viele Arbeitsplätze verloren gehen und auch viele Kleinanleger Ihr Geld verlieren.

Mit frdl. Grüßen

Günter Wagner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,

jede e-Mail an mich wird von mir oder einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin gelesen. Ihre Anregungen und Hinweise erreichen mich also in jedem Fall.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die sich an mich in meiner Funktion als BUNDESUMWELTMINISTER richten, an den zu diesem Zweck eingerichteten Bürgerservice des Bundesumweltministeriums. Die e-Mailadresse des Bürgerservice lautet: service@bmu.bund.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Sigmar Gabriel, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.