Frage an Sigmar Gabriel von Jörg B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gabriel,
meine Frau ist seit 17 Jahren an Morbus Bechterew erkrankt.
Sämtliche Medikationen haben bei ihr nicht angeschlagen. Seit ca. 3 Jahren nimmt sie ein Nährstoffkonzentrat aus China zu sich und es geht ihr hervorragend. Dieses Nährstoffkonzentrat gilt laut EU-Verordnung als "Novel Food" und darf zum Eigenbedarf in die EU eingeführt werden. Es wurde mehrmals vom Landesamt für Lebensmittelsicherheit geprüft und als "unbedenklich" eingestuft.
Gem. unserer Zollbehörden ist die erlaubte Einfuhrmenge nicht genau festgelegt und so haben wir bei fast jeder Lieferung das Problem, dass der Zoll dieses Lebensmittel zurückbehält und immer wieder das Gewerbeaufsichtsamt, LAVES u. den örtlichen Veterinär mit der Beurteilung beauftragt. Durch diesen Umstand (ca. 3 Monate Verwaltungsaufwand) muss meine Frau den regelmässigen Verzehr immer wieder unterbrechen, mit dem Ergebnis, dass die Symptome jedesmal zurückkommen. Gibt es nicht die Möglichkeit, gerade im Zeitalter der Globalisierung, dass kranke Menschen sich ihre notwendigen, erlaubten Nährstoffe weltweit besorgen können, ohne dass es durch Behördenwillkür, bei der Lieferung ständig zu Verzögerungen kommt?
Mit freundlichem Gruss
Jörg Beyer
Sehr geehrter Herr Beyer,
neuartige Lebensmittel und –zutaten dürfen nur dann in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, wenn sie gemäß einem festgelegten Verfahren zugelassen worden sind. Fraglich ist nun, ob das von Ihnen beschriebene Nährstoffkonzentrat ein neuartiges Lebensmittel oder eine neuartige Lebensmittelzutat im Sinne dieser EU-Verordnung ist und auf dieser Basis zugelassen ist. Ist das von Ihnen angesprochene Nährstoffkonzentrat nicht auf dieser Basis zugelassen, so muss die zuständige Behörde dieses Mittel zunächst überprüfen lassen.
Ich möchte Sie bitten mir eine kurze e-Mail an mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag zu senden. Die e-Mailadresse lautet: sigmar.gabriel@bundestag.de . Gerne werde ich Ihnen dann eine Ansprechpartnerin in der zuständigen Landesbehörde nennen, mit der ich bereits über den Sachverhalt gesprochen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel, MdB