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Frage von Helmut K. •

Frage an Sigmar Gabriel von Helmut K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geerter herr gabriel,

sie fordern einen nachzug bei einer arbeitsstelle weiter als ca 200 km um nicht unbedingt eine pendlerpauschale zahlen zu müssen. Wie wäre es wenn sie den nachzug bei ihren angestellen beamten und auch abgeordneten, welche mehrmals pro woche von bonn nach berlin und zurück fliegen nicht nur fordern, sondern die flüge gleich einstellen würden.
Diese flüge werden genauso vom staat bezahlt und kosten uns steuerzahler auch eine menge unkosten. Warum fordern sie dies nicht so vehement wie von den arbeitenden pendlern.

Mit freundlichen grüssen
H.Koren

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Koren,

der Umzug von Bonn nach Berlin ist im Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands - kurz Berlin/Bonn-Gesetz - geregelt. Zweck dieses Gesetztes ist es, Grundsätze für die Verlagerung der Verfassungsorgane Bundestag und Bundesregierung in die Bundeshauptstadt Berlin zu bestimmen sowie die Wahrnehmung von Regierungstätigkeiten in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn zu sichern und einen Ausgleich für die Region Bonn zu gewährleisten.

Nach diesem Gesetz ist der Sitz des Deutschen Bundestages in der Bundeshauptstadt Berlin. Der Deutsche Bundestag ist vollständig umgezogen, so dass in Bonn nur noch Angestellte arbeiten, welche die verbliebenen Liegenschaften des Bundestages dort verwalten (z.B.: ein Hausmeister).

Die Bundeshauptstadt Berlin ist ebenfalls Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung und auch diese ist vollständig umgezogen. Der Bundesrat ist ebenfalls umgezogen; bis auf zwei Ausschüsse, die weiter ihren Sitz in Bonn haben werden.

Allerdings sind nicht alle Bundesministerien vollständig nach Berlin umgezogen. Auch dafür findet man den Grund im Berlin/Bonn-Gesetz. Nach §4, Absatz 3 sollen die Bundesministerien auch einen Dienstsitz in Bonn behalten. §4, Absatz 4 sollen der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in Bonn erhalten bleiben.

Da in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU/CSU festgelegt wurde, dass das Berlin/Bonn-Gesetz unberührt bleibt, werden die durch das Gesetz festgeschriebenen Regelungen in dieser Legislaturperiode bestehen bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Sigmar Gabriel