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Frage von Adelbert R. •

Frage an Sigmar Gabriel von Adelbert R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr verehrter Herr Gabriel,
die Antwort welche Sie dem Herrn Jetter gegeben haben, ist schlichtweg am Thema vorbei. Die Frage war nach dem Grundgesetz Art 1 GG und Art 1 der Grundrechtscharta im Lissabonvertrag, ob diese miteinander vereinbar sind. Schließlich fehlt bei Art 1 der Grundrechtscharta der entscheidende ganze Satz.
Im Grundgesetz steht Art 1 GG "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Alle Staatsgewalt hat diese zu achten und zu schützen."
In der Grundrechtscharta Art 1 steht nur" Sie ist zu achten und zu schützen". Die Staatsgewalt wurde somit von der Verpflichtung befreit. Wird hier nicht Tür und Tor geöffnet für einen europäischen Totalitarismus?

Mit freundlichen Grüßen
Adelbert Ringwald

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ringwald,

ja, die Grundrechtscharta des Lissabon-Vertrages und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland meiner Ansicht nach miteinander vereinbar.

Nein, ich sehe nicht, dass der Lissabon-Vertrag einen "europäischen Totalitarismus" befördert oder begünstigt. Im Übrigen sehe ich generell kein Entwicklungspotenzial zu totalitären Strukturen in der EU. Dies würde nicht zuletzt auch dem demokratischen Grundgedanken aller Mitgliedsstaaten und der EU widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel, MdB