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Frage von Sylvia G. •

Frage an Sigmar Gabriel von Sylvia G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Gabriel,

wie soll es in Deutschland noch weitergehen, wenn wir Frauen am besten studieren, einen Beruf lernen, in die Rentenkasse einzahlen und gleichzeitig noch Kinder in die Welt setzen sollen?
Wir haben nur ein Kind und ich muß arbeiten gehen, da das Geld von meinem Mann nicht ausreichend ist, um die Kosten zu decken. Leider kann ich es zeitlich nicht unter einen Hut bringen ein zweites Kind zu bekommen, da ich nicht möchte, dass mein Kind in Krippen abgeschoben wird. Warum gibt es für die kompletten ersten 3 Lebensjahre nicht mehr Unterstützung vom Staat? Früher brauchte nur der Mann arbeiten und die Mütter hatten Zeit für die Erziehung der Kinder. Ich bin einfach enttäuscht, dass Kinder bekommen so sehr abhängig ist vom Geld. Und leider sind die Steuern und Lebenshaltungskosten bald nicht mehr tragbar. Wie geht es Ihrer Meinung nach in den nächsten Jahren weiter?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Grett,

die Förderung von Kindern und Familien hat in der SPD eine lange Tradition und gerade heute kommt es darauf an, Familien zu stärken. Die Vereinbarkeit von Beruf und Erziehung muss selbstverständlich sein.

Am 26. September 2008 hat der Bundestag den Entwurf eines Kinderförderungsgesetzes beschlossen. Mit dem Kinderförderungsgesetz wird der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag ab dem 01. August 2013 festgeschrieben. Damit wird dem Ansatz der SPD, vor allem die Infrastruktur für Familien zu verbessern, Rechnung getragen.

Gegen den Widerstand der Union haben wir ihn für die Familien in unserem Land durchgesetzt. Das Kinderförderungsgesetz, das nun nach zähen Verhandlungen vom Bundestag beschlossen wurde, trägt deutlich unsere Handschrift. Im parlamentarischen Beratungsverfahren hat die SPD-Bundestagsfraktion das Gesetz weiter verbessert.

Der Deutsche Bundestag hat bereits am 26. Juni 2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes der Koalitionsfraktionen beschlossen. Der Kinderzuschlag richtet sich seit dem 01. Januar 2005 an erwerbstätige Eltern, die mit ihrem Einkommen ihren eigenen Lebensunterhalt zwar decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Sie müssten ihr Erwerbseinkommen mit Leistungen der Grundsicherung nach SGB II aufstocken. Der Kinderzuschlag soll die Aufstockung nach SGB II verhindern. Er beträgt bis €140 im Monat und Kind.

Weitere Verbesserungen für Familien mit geringen Einkünften ergeben sich außerdem aus der Novellierung des Wohngeldrechts.

Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr

Sigmar Gabriel, MdB