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Frage von Frank K. •

Frage an Sigmar Gabriel von Frank K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gabriel,

meine Frage bezieht sich auf die Preisgestaltung der Mineralökonzerne (Worauf die Politik bekanntermaßen keinen Einfluss hat) und die entsprechende Besteuerungspolitik:
Wie ist es gerechtfertigt, das ein Dieselfahrzeug, welches bekanntermaßen weniger Treibstoff verbraucht, immer noch so hoch besteuert wird, obwohl die Preise für Diesel momentan über dem von Benzin liegt? Ein Dieselfahrzeug stößt ebenso weniger CO2 aus. Warum wird ein Bürger, der weniger CO2 erzeugt und Mineralöl verbraucht, doppelt bestraft? Wäre es nicht an der Zeit, die Steuer für Dieselfahrzeuge zu senken? Ich sehe keine reale Möglichkeit, die Preispolitik der Konzerne zu ändern. Da für viele Berufspendler ein Umstieg auf die Bahn im ländlichen Bereich nicht möglich ist, sind sie auf ihr Fahrzeug angewiesen. Und die Kürzung der Pendlerpauschale tut ihr übriges....

Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich freuen

mfG
F. Klusmann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Klusmann,

unter Hinweis auf die gestiegenen Preise für Dieselkraftstoff wird immer wieder eine Senkung der Kraftfahrzeugbesteuerung von Dieselfahrzeugen gefordert.

Tatsächlich ist die höhere Kraftfahrzeugsteuer für diese Fahrzeuge jedoch ein (Belastungs-) Ausgleich für die höhere Energiebesteuerung von Benzin (Steuersatz Benzin: 65,4 Cent/Liter - Diesel: 47 Cent/Liter), der steuerliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen den unterschiedlichen Motorentechniken gerade verhindert. Hiervon zu unterscheiden sind die von der (Steuer-) Politik nicht zu verantwortenden Kostenfaktoren wie die Anschaffungspreise der Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor sowie die jüngste Preisentwicklung der Kraftstoffe. Hinsichtlich der Entfernungspauschale ist es meine Ansicht, dass die derzeitige Regelung der aktuellen Situation und den Problemen der Pendler nicht mehr gerecht wird. Zukünftig müssen soziale und umweltpolitische Aspekte deutlich stärker berücksichtigt werden.

Wichtig ist zunächst einmal, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Bei einer Neuregelung sollte die Höhe der Pendlerpauschale unabhängig vom Einkommen bestimmt werden und damit nicht mehr von der individuellen Steuerprogression abhängig sein. Bislang richtet sich die Höhe der Pendlerpauschale – neben der zurückgelegten Entfernung – nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Deshalb ist die jetzige Form der Pendlerpauschale ungerecht, weil sie je nach Höhe des Gehaltes nach oben veredelt und nach unten verelendet: Arbeitnehmer mit niedrigem Gehalt erhalten weniger oder gehen leer aus. Dagegen entlastet die alte Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer vor allem Arbeitnehmer mit hohem Einkommen – sie bekommen eine noch höhere Pendlerpauschale.

Pendeln trägt außerdem zur Zersiedelung bei und verursacht Schadstoffe, klimaschädlichen CO2-Ausstoß und Lärm. Umweltschonender wäre eine Entfernungspauschale, deren steuerliche Anrechnung ab einer bestimmten Zahl von gefahrenen Kilometern begrenzt oder bei der mit wachsender Kilometerzahl immer weniger Euro pro Kilometer angerechnet werden. Hier sollten aber Ausnahmen für Härtefälle entwickelt und festgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Sigmar Gabriel