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Frage von Lothar F. •

Frage an Sigmar Gabriel von Lothar F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Gabriel,

der Presse entnehme ich, dass Sie Autofahrer mahnen, die im guten Glauben einen fehlerhaften Dieselrußfilter haben einbauen lassen, die Filter rasch kostenlos umtauschen zu lassen. Bisher haben erst 1000 von 40 000 betroffenen Autobesitzern von der Kulanzregelung Gebrauch gemacht.

Dann die Drohung auf tagesschau.de:
"Letztlich müsse im Spätsommer entschieden werden, ob doch noch nachträglich die Betriebserlaubnis entzogen wird."

Ich würde ja gerne umtauschen, aber die Herstellerfirma stellt noch keine Austauschfilter zur Verfügung. Die Reaktionen oder "Nichtreaktionen" der Firma lassen nichts Gutes ahnen. Registrierungen für einen Kauf werden nicht angenommen.

Umweltbewusst habe ich frühzeitig einen Dieselrußfilter mit ABE, also staatlicher Prüfung, einbauen lassen. Jetzt zeigt sich, dass der Dieselrußfilter nicht funktioniert! Da hat ja wohl die staatliche Prüfung versagt.

Mahnungen und Drohungen sollten doch wohl ehr an die Herstellerfirmen als an die Käufer gerichtet werden, zumal die eigenen Institutionen versagt haben.
Das Gefühl für Recht und Unrecht scheint in der SPD schlecht entwickelt zu sein.

Wenn man dann hört, dass der Fehler dem Ministerium schon 2006 bekannt war, fühlt man sich als Steuern zahlender Bürger und Wähler auf den Arm genommen.

Mit welchem Recht können Sie in dieser Situation ABEs entziehen?

Wie gedenken Sie das "Austauschversprechen" auch gegen die Hersteller umzusetzen?

L. Fliss

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fliss,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie soeben bereits meinem Berliner Abgeordnetenbüro übersendet hatten. Da sich Ihre Anfrage an mich in meinem Amt als Bundesumweltminister richtet, ergeht eine Antwort auf Ihre bereits an das zuständige Fachreferat weitergeleitete e-Mail selbstverständlich durch mein Ministerium direkt an Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.