Frage an Sigmar Gabriel von Jürgen R. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Herr Gabriel,
in Ihrer heutigen Regierungserklärung forderten Sie "Sozialtarife" der diversen Stromversorger mit dem Hinweis, gerade Geringverdiener litten unter den stark gestiegenen Preisen. Strom sei seit dem Jahr 2000 um 46 Prozent teurer geworden, Gas um 100 Prozent und Heizöl um 70 Prozent. Die jährliche Energierechnung eines Drei-Personen-Haushalts sei seit 2000 von etwa 1300 Euro auf 2200 Euro gestiegen. Für Geringverdiener sei eine Steigerung der monatlichen Energiekosten um 75 Euro aber "weiß Gott nicht egal".
Dem stimme ich bedingungslos zu.
Könnten Sie sich aber eventuell meiner Meinung anschließen, dass Hartz IV-Opfer generell sowie Tausende von Rentnern ebenfalls betroffen sind?
Und könnten Sie sich weiterhin vorstellen, dass Rentenerhöhungen in größerem Maße stattfinden oder der Hartz IV-Regelsatz an die allgemeine Preisentwicklung angepasst wird?
Damit meine ich nicht die lächerlichen 2,00 Euro für Alleinstehende wie Anno 2007, sondern eine wirkliche, reelle Anpassung. Eine, mit der die von Ihnen oben angesprochenen Preiserhöhungen auch ohne heuchlerische "Sozialtarife" zu deckeln sind!
Antworten Sie mir bitte nicht, diese Anpassungen würden turnusmäßig stattfinden. Dies können wir Hartz4-Opfer und Rentner nämlich nicht mehr hören. Solche Sprüche sind eine Verhöhnung der Betroffenen.
MfG
J.R.
Sehr geehrter Herr Röttger,
die Höhe der ALG II-Regelleistung ist an die Erhöhung der Renten gekoppelt. Eine Veränderung dieser Regelung ist derzeit nicht geplant. Allerdings muss man dazu Folgendes beachten: Die Rentenanpassung erfolgt auf der Grundlage der Veränderung des aktuellen Rentenwertes regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres. Der angepasste Monatsbetrag der Rente wird ermittelt, indem der neue aktuelle Rentenwert mit den anderen Faktoren der Rentenformel multipliziert wird. Bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts wird die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Beschäftigten zugrunde gelegt. Darüber hinaus werden auch die Veränderungen bei den Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die gesetzliche und private Altersvorsorge berücksichtigt. Seit 2005 wird darüber hinaus durch einen Nachhaltigkeitsfaktor auch die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern und Beitragszahlern bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Insofern ist die Anhebung der Regelsätze für ALG II und Sozialhilfe von der Entwicklung der Bruttolöhne abhängig und an die Anpassung der Renten gekoppelt.
Bei den Sozialtarifen sollten meiner Ansicht nach alle Energieversorger dauerhaft einen solchen Tarif in der Grundversorgung anbieten, wie dies auch die europäische Energiecharta vorsieht. Auch die EU-Energiedienstleistungsrichtlinie ermöglicht das. Es ist nicht hinzunehmen, dass diese Sozialtarife bisher nur vereinzelt, zeitlich begrenzt und in einem bestimmten Kontingentrahmen angeboten werden. In einem so reichen Land wie Deutschland darf es keine Energie- oder Brennstoffarmut geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Sigmar Gabriel