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Frage von Susanne F. •

Frage an Sigmar Gabriel von Susanne F. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Gabriel,
in Bezugnahme auf die heute stattgefundene Bundespressekonferenz, durch die Bundesvorsitzende Angela Merkel, möchte ich Ihnen gern eine ganz andere Frage zur Jugendkriminalität, rückblickend auf die in München stattgefundene U-Bahn Straftat, stellen.

Eine Videoüberwachung, wie im vorliegendem Fall, dient zur eventuellen Identifizierung der entsprechenden Täter. Dieses kann zur schnelleren Überführung des/der Täter/s dienlich sein. Gibt es diesbzgl. Überlegungen hinter die Videoüberwachung Polizeibeamte zu stellen um einen noch Schnelleren Zugriff zu ermöglichen und somit das Schlimmste zu vermeiden?

Meines Erachtens nur eine weitere Möglichkeit die es in Betracht zu ziehen gilt, im gleichen Zuge aber eine Aufstockung des Etats nötig wäre um es umsetzen und weitere Beamte einstellen zu können.

MfG
Susanne F.

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SPD

Sehr geehrte Frau Frederiksen,

derzeit gibt es in der SPD-Bundestagsfraktion keine Überlegungen, Videoüberwachungen generell durch Polizeibeamte durchführen zu lassen.

Dazu muss man zwei wichtige Dinge wissen:

1) In den meisten Fällen, in denen Videokameras zur Überwachung eingesetzt werden, erfolgt keine Livebeobachtung. Das bedeutet, dass das aufgezeichnete Filmmaterial zur Beobachtung und verbesserten Aufklärung begangener Straftaten verwendet wird. Eine Liveüberwachung der Videobilder ist eher die Ausnahme.

2) In den meisten Fällen handelt es sich bei Videoüberwachungssystemen um so genannte Hausrechtsanlangen. Sie dienen dem Inhaber des Hausrechts als Hilfsmittel, sein Hausrecht korrekt auszuüben. Es besteht etwa im Falle einer Überwachung von Bahnhöfen keine Möglichkeit, diese Hausrechtsanlagen durch Beamte überwachen zu lassen, die originär mit der Wahrnehmung von Staatsaufgaben betraut sind. Im konkreten Fall hieße dies: Die Berliner Verkehrs Betriebe (BVG) können keine Polizeibeamten zur Überwachung Ihrer Hausrechtsanlagen beschäftigen. Die Überwachung müsste durch private Sicherheitsdienste erfolgen, die bei dem Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit die Polizei alarmieren. Ich gehe jedoch davon aus, dass nicht so sehr die Überwachung von Videoanlagen durch Polizeivollzugsbeamte Ihr Anliegen ist, als vielmehr die Live-Überwachung durch Personen, die erforderlichenfalls polizeiliche Hilfe herbeirufen können. Es ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Betreiber von Videoüberwachungsanlagen, wie z.B. die DB AG, bereits heute solche Live-Überwachungen an besonderen Gefahrenstellen sicherstellen, wenn auch sicher eine flächendeckende Live-Überwachung weder möglich, noch sinnvoll wäre.

Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass dem Thema "Kriminalität" (und ganz aktuell dem Thema "Jugendkriminalität") mit einer vor allem auch auf Prävention zielenden Diskussion begegnet werden muss und nicht mit dem Schüren von Angst und offensichtlichen Ressentiments. Auch in Wahlkampfzeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Sigmar Gabriel, MdB

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SPD

Sehr geehrte Frau Frederiksen,

derzeit gibt es in der SPD-Bundestagsfraktion keine Überlegungen, Videoüberwachungen generell durch Polizeibeamte durchführen zu lassen.

Dazu muss man zwei wichtige Dinge wissen:

1) In den meisten Fällen, in denen Videokameras zur Überwachung eingesetzt werden, erfolgt keine Livebeobachtung. Das bedeutet, dass das aufgezeichnete Filmmaterial zur Beobachtung und verbesserten Aufklärung begangener Straftaten verwendet wird. Eine Liveüberwachung der Videobilder ist eher die Ausnahme.

2) In den meisten Fällen handelt es sich bei Videoüberwachungssystemen um so genannte Hausrechtsanlangen. Sie dienen dem Inhaber des Hausrechts als Hilfsmittel, sein Hausrecht korrekt auszuüben. Es besteht etwa im Falle einer Überwachung von Bahnhöfen keine Möglichkeit, diese Hausrechtsanlagen durch Beamte überwachen zu lassen, die originär mit der Wahrnehmung von Staatsaufgaben betraut sind. Im konkreten Fall hieße dies: Die Berliner Verkehrs Betriebe (BVG) können keine Polizeibeamten zur Überwachung Ihrer Hausrechtsanlagen beschäftigen. Die Überwachung müsste durch private Sicherheitsdienste erfolgen, die bei dem Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit die Polizei alarmieren. Ich gehe jedoch davon aus, dass nicht so sehr die Überwachung von Videoanlagen durch Polizeivollzugsbeamte Ihr Anliegen ist, als vielmehr die Live-Überwachung durch Personen, die erforderlichenfalls polizeiliche Hilfe herbeirufen können. Es ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Betreiber von Videoüberwachungsanlagen, wie z.B. die DB AG, bereits heute solche Live-Überwachungen an besonderen Gefahrenstellen sicherstellen, wenn auch sicher eine flächendeckende Live-Überwachung weder möglich, noch sinnvoll wäre.

Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass dem Thema "Kriminalität" (und ganz aktuell dem Thema "Jugendkriminalität") mit einer vor allem auch auf Prävention zielenden Diskussion begegnet werden muss und nicht mit dem Schüren von Angst und offensichtlichen Ressentiments. Auch in Wahlkampfzeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Sigmar Gabriel, MdB