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Frage von Wilhelm S. •

Frage an Sigmar Gabriel von Wilhelm S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Gabriel,

ich habe in mein Wohnmobil (VW T4 Gesamtgewicht 2810kg) ein Partikelfilter einbauen lassen und einen Antrag auf steuerliche Förderung gestellt. Dieser Antrag wurde vom Finanzamt abgelehnt, mit der Begründung, dass es eine steuerliche Förderung nur für Diesel-PKW und nicht für Wohnmobile gibt.
Wäre mein VW T4 als PKW zugelassen gewesen(also unter 2800kg Gesamtgewicht) hätte ich die steuerliche Förderung des Partikelfilters in Höhe von 330 € bekommen.
Das ist für mich unverständlich, da es sich um das gleiche Fahrzeug handelt und somit um den gleichen Schadstoffausstoß. Der Schadstoffausstoß wurde durch den Einbau des Partikelfilters gemindert und kommt der Umwelt zu Gute.
Erklären Sie mir bitte, warum es eine steuerliche Förderung gibt oder nicht, je nachdem wie ein Fahrzeug benannt wird. Meiner Meinung nach sollte die steuerliche Förderung davon abhängen, ob eine Reduzierung der Schadstoffe erreicht wird oder nicht und nicht von der Bezeichnung des Fahrzeuges.
Beabsichtigt der Gesetzgeber noch eine Änderung des Gesetzes für Wohnmobilisten oder sollen diese nichts für die Reduzierung der Feinstaubemissionen tun?

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Schlücking

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schlücking,

jede e-Mail an mich wird von mir oder einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin gelesen. Ihre Anregungen und Hinweise erreichen mich also in jedem Fall. Bitte wenden Sie sich jedoch bei Fragen, die sich an mich in meiner Funktion als Bundesumweltminister richten, an den zu diesem Zweck eingerichteten Bürgerservice des Bundesumweltministeriums.

Die e-Mailadresse des Bürgerservice lautet service@bmu.bund.de

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.