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Frage von Edgar R. •

Frage an Sigmar Gabriel von Edgar R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gabriel,

als betroffener der letzten Steuererhöhung für Wohnmobile bin ich die letzten 2 Std durch das I-Net gesurft um nach Lösungen zu suchen.

Letztlich kam ich auf diese Seite und auch zu Ihnen. Zuerst wollte ich Sie gern um Hilfe und Ratschläge zu dem oben genannten Thema bitten, kam jedoch zu der Erkenntnis das es keinen Sinn hat.

Eine Frage habe ich jedoch trotzdem. Sie, bzw. Ihre Mitarbeiter verwenden oft den Verweise auf die mehrfach genannte E-Mail Adresse des bmu.

Welche Art Fragen wird hier durch Sie oder Ihre Mitarbeiter beantwortet?

Mfg. e.rien

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rien,

grundsätzlich werden hier alle Fragen beantwortet, die sich an mich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages richten. Da ich in der Bundesregierung überdies das Amt des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bekleide werden Anfragen zu diesen Themenbereichen vom BMU beantwortet.

Auch zum Thema "Besteuerung von Wohnmobilen" möchte ich gerne kurz Stellung nehmen. Ihre Verärgerung über die finanzielle Mehrbelastung kann ich gut verstehen, da sich die SPD-Bundestagsfraktion immer nachdrücklich für den Verzicht auf diese Kraftfahrzeugsteuererhöhung eingesetzt hat.

Auslöser der langjährigen Debatte über die Wohnmobilbesteuerung war, wie Sie womöglich wissen, die Abschaffung des Steuerprivilegs für schwere Geländewagen durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2004. Die damalige Änderung der StVZO sahen einige CDU/CSU-regierte Länder als Chance, ab Mai 2005 nicht nur diese Fahrzeuge, sondern auch Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t als Pkw – nach Hubraum und Schadstoffausstoß – und damit um ein Vielfaches höher zu besteuern als zuvor.

Um diese politisch nie beabsichtigte Wirkung zu verhindern, schlug Nordrhein-Westfalen, damals noch unter Ministerpräsident Steinbrück, im April 2005 im Bundesrat vor, alle Wohnmobile nach Gewicht zu besteuern. Die von der SPD-Bundestagsfraktion unterstützte Initiative hätte jedoch zu Steuermindereinnahmen geführt und fand deshalb nicht die Zustimmung der Länder, denen das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer vollständig zusteht. Statt dessen einigten sich die Länder tatsächlich darauf, Wohnmobile kraftfahrzeugsteuerlich ab 2006 generell als Pkw zu behandeln. Die daraus erwarteten Steuermehreinnahmen bezifferte der vom Bundesrat Ende 2005 beschlossene Gesetzentwurf auf 70 Mio. €/Jahr "mit steigender Tendenz in den Folgejahren".

Nicht nur bei Wohnmobilhaltern und ihren Verbänden, sondern auch bei der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesregierung stieß dieser Vorschlag auf einhellige Ablehnung. Entsprechend schwierig gestalteten sich die Verhandlungen der Koalitionsfraktionen mit den Ländervertretern über den vorgelegten Gesetzentwurf. Der im Herbst 2006 gefundene Kompromiss überzeugt steuersystematisch, wie uns auch der ADAC bestätigte:

Mit der Einführung eines gesonderten durchgängigen Tarifs beseitigten wir die sachlich nicht gerechtfertigten Brüche in der bisherigen Besteuerung der Wohnmobile und damit die Anreize zur Steuergestaltung durch Auflastung. Die Halter der zuvor vergleichsweise hoch besteuerten Dieselfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t werden finanziell begünstigt. Die neue Steuerbemessung nach Gewicht und Schadstoffausstoß orientiert sich an der Lkw-Besteuerung, was der ADAC – als auch umweltpolitisch geboten – selbst vor-schlug und ausdrücklich begrüßte. Und nicht zuletzt erkannten wir mit dem eigenen Tarif die von den Betroffenen vorgetragene besondere Zweckbestimmung der Wohnmobile an, was bei künftigen Änderungen der Kraftfahrzeugsteuer zu beachten sein wird.

Trotzdem führt die Neuregelung in vielen Fällen zu einer, wenn auch gegenüber dem Bundesratsentwurf maßvolleren, höheren steuerlichen Belastung als vor 2006, wogegen sich auch Ihre Kritik wendet. Denn es gelang uns zwar, die von den Ländern angestrebten Mehreinnahmen auf 50 Mio. €/Jahr zu begrenzen. Die Steuererhöhung als solche ebenso wie der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens war aus Sicht der Länder jedoch nicht verhandelbar. Längere Übergangsfristen wären nach meiner Überzeugung wünschenswert gewesen, um gerade die Halter älterer Wohnmobile der Schadstoffklasse Euro 0 finanziell nicht übermäßig zu belasten. Aber selbst dies wurde von den Landesfinanzministern nicht akzeptiert.

Mit freundlichem Grüßen
Sigmar Gabriel, MdB