Portrait von Sigmar Gabriel
Sigmar Gabriel
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sigmar Gabriel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Joachim H. •

Frage an Sigmar Gabriel von Joachim H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Minister Gabriel,

ich fahre seit mehr als 3 Jahren einen Citroen C5, der vom Werk aus einen Partikelfilter eingebaut hat. Nun habe ich mit dem letzten (16.07.07) KFZ Steuerbescheid eine Erhöhung der Steuer um 1,20€ je 100 ccm mitgeteilt bekommen. Das macht bei meinem Fahrzeug 24€ pro Jahr Mehrkosten aus. Auf Nachfrage beim Finanzamt, hat man mir mitgeteilt, dass die Schlüsselnummern meines Fahrzeuges wohl nicht berücksichtigt worden sind und dass ich bei der KFZ Zulassungsstelle den Nachweis des Herstellers erbringen muss, dass der besagte Filter vorhanden ist. Dann würde ein neuer Datensatz von der Zulassungsstelle an das Finanzamt übermittelt und der Steuerbescheid angepasst. Während des Telefonates mit der Zulassungsstelle kam heraus, dass mit dem Nachweiß (der mir schon vorliegt) eine technische Änderung im KFZ Brief und Schein eingetragen werden muss, was Kosten von 20,50 € verursacht. Dazu kommt natürlich noch der Aufwand meinerseits, da ich ja dort vorstellig werden muss bzw. jemanden beauftragen muss dort vorstellig zu werden. Somit wäre ich, zumindest für dieses Jahr, noch benachteiligt.

Der Betrag von ca. 20 € wird mich sicherlich nicht verarmen lassen. Was mich vielmehr stört ist, dass ich ja keine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen habe, aber eine solche Eintragen lassen muss. Und weiterhin stört mich, dass ich obwohl ich die Vorgaben des Gesetzgebers schon seit 3 Jahren erfülle benachteiligt werde.

Gibt es denn keine andere weniger bürokratische Lösung für mein Problem?

Ich denke es ist ncht nur mein Problem, denn Citroen und, ich denke auch, Peugeot haben schon seit mehreren Jahren solche Partikelfilter eingebaut.

MIt freundlichen Grüßen

Joachim Hose

Portrait von Sigmar Gabriel
Antwort von
SPD

Herr Hose,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage an mich, die Sie an mich als Bundesminister richten. Bitte wenden Sie sich zukünftig bei Fragen, die sich an mich in meiner Funktion als Bundesumweltminister richten, an den zu diesem Zweck eingerichteten Bürgerservice des Bundesumweltministeriums. Die e-Mailadresse des Bürgerservice lautet service@bmu.bund.de. Aufgrund der Verspätung übersende ich Ihnen meine Antwort auf diesem Weg.

Die von Ihnen angesprochene Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Konsequenz des Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 24. März 2007. Danach erhöht sich in der Zeit vom 01. April 2007 bis zum 31. März 2011 der jeweilige Steuersatz um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter oder einen Teil davon, wenn das Fahrzeug nicht einer der Partikelminderungsstufen PM 01 und PM 0 bis PM 5 oder einer der Partikelminderungsklassen PMK 01 und PMK 0 bis PMK 4 nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Aus den Einnahmen wird die steuerliche Förderung für die Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem finanziert.

Die Anforderungen an die Aus- oder Nachrüstung mit PMS von Personenkraftwagen, die mit Selbstzündungsmotor (Dieselmotor) angetrieben werden, sind mit der 29. Verordnung zur Änderung der StVZO vom 27. Januar 2006 (BGBl. I S. 287) festgeschrieben worden.

Der Fahrzeughersteller oder sein Beauftragter hat auf der Grundlage der für den Fahrzeugtyp erteilten EG-Typgenehmigung oder der Allgemeinen Betriebserlaubnis für verkehrszugelassene Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor, welche die in dieser Verordnung festgeschrieben Anforderungen ohne Nachrüstung erfüllen, gegenüber der Genehmigungsbehörde eine Erklärung darüber abzugeben, dass die von ihm reihenweise gefertigten Kraftfahrzeuge als besonders partikelreduziert nach Stufe PM 5 gelten. Ferner darf die entsprechende Bescheinigung nur ausgestellt werden, wenn unter Berücksichtigung des für die Stufe PM 5 geltenden Grenzwertes bisher alle Bestimmungen der Richtlinie 70/220/EWG eingehalten wurden und auch weiterhin eingehalten werden.

Die mit Partikelminderungssystem aus- oder nachgerüsteten Kraftfahrzeuge sollen bei entsprechendem Nachweis durch einen Eintrag im Feld "Bemerkungen und Ausnahmen" in Ziffer 22 der neuen Fahrzeugpapiere gekennzeichnet werden (z. B. "Stufe PM 2 nachger. m. Typ: …; KBA … ab (Datum) oder "Stufe PM 5 ab Tag Erstzul.").

Da Ihr Fahrzeugschein ursprünglich keine diesbezügliche Eintragung aufwies, konnte das für Sie zuständige Finanzamt nicht davon ausgehen, dass Ihr Fahrzeug mit einem Partikelfilter ausgerüstet ist. Zu solchen Erstbeurteilungen kann es gelegentlich für Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Dieselmotor) mit Partikelfiltern vor Inkrafttreten der 29. Verordnung zur Änderung der StVZO vom 27. Januar 2006 kommen.

Nach § 6a Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes sind Gebührensätze so zu bemessen, dass der mit den Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen verbundene Personal- und Sachaufwand gedeckt wird; bei begünstigenden Amtshandlungen kann daneben die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen für den Gebührenschuldner angemessen berücksichtigt werden. Die Gebührenbemessung im Einzelfall innerhalb eines vorgeschriebenen Gebührenrahmens, soweit ein solcher besteht, ist Sache der zuständigen Landesbehörden. Inwieweit die zuständigen Landesbehörden unter Würdigung der besonderen Situation im Einzelfall Ihnen und weiteren betroffenen Fahrzeughaltern bei der Eintragung zur Partikelreduzierung entgegenkommen, liegt somit ausschließlich in deren Ermessen.

Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen, sehe ich lediglich die Möglichkeiten, entweder die einmalige Eintragungsgebühr in der von Ihnen genannten Höhe zu zahlen (bzw. gegenüber der für Sie zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle unter Verweis auf die besondere Situation auf einen Verzicht der Gebühr hinzuwirken) oder für den derzeit vom 01. April 2007 bis 31. März 2011 befristeten Zeitraum jeweils jährlich den von Ihnen genannten Mehrbetrag zu entrichten.

Bei diesbezüglichen Fragen bitte ich Sie, sich mit der für Sie zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel, MdB