Frage an Sigmar Gabriel von Joachim P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Gabriel,
mit erstauntem Interesse habe ich in den Medien vernommen, dass Sie dem CETA- Vertragswerk zustimmen, während Sie die Vertragsverhandlungen der EU mit den USA über das TTIP- Vertragswerk für gescheitert erklären. Woher wissen Sie das, wenn sie doch persönlich gar nicht über das Mandat verfügen, als EU- Gesandter am Verhandlungstisch zu sitzen?
Was unterscheiden nach Ihrer Meinung beide Vertragswerke voneinander. zumal US- Unternehmen, Organisationen über ihre Tochtergesellschaften, Dependancen in Kanada, der EU Nutznießer des CETA- Vertragswerkes der EU mit Kanada und umgekehrt sein werden?
Machen diese Vertragsverhandlungen der EU mit den USA wie Kanada denn überhaupt Sinn, solange es, anders als in den USA, Kanada, Great Britain, in der EU, in Deutschland, Frankreich, Beneluxstaaten u. a. EU- Ländern kein Unternehmens- und Verbandsstrafrecht gibt?
Dadurch können nach meinem Verständnis deutsche Unternehmen, Organisationen zwar vor US- Gerichten aber US- Unternehmen, Organisationen gegebenenfalls nicht vor deutschen, europäischen Gerichten verklagt werden.
Entsteht da nicht ein asymmetrisches Rechts- und Vertragsverhältnis von Ungleichen?
Wie gedenken Sie, wie gedenkt die SPD diesen offensichtlichen Mangel zu Lasten Dritter zu heilen?, wenn ja, durch die Einbringung eines Gesetzentwurfes für ein Unternehmens- und Verbandsstrafrecht im Deutschen Bundestag?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Petrick