Frage an Sigmar Gabriel von Hagen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gabriel,
zu TTIP gibt es ein Positionspapier von 2014 zwischen Bundeswirtschaftsministerium und DGB, das auch die Beschlusslage der SPD wiedergibt. Im Oktober 2015 haben Sie einen offenen Brief geschrieben, der in wichtigen Punkten von diesem Papier abweicht.
1. Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren
Offener Brief:
„Klar ist ..., dass es in TTIP keine privaten Schiedsgerichte mehr geben darf, in denen Lobbyisten demokratisch gewählte Regierungen oder Parlamente unter Druck setzen können. Über Investitionsstreitigkeiten müssen ordentliche Handelsgerichtshöfe entscheiden.“
BMWi-DGB-Papier:
„Investitionsschutzvorschriften sind in einem Abkommen zwischen den USA und der EU grundsätzlich nicht erforderlich und sollten nicht mit TTIP eingeführt werden.“
2. Arbeits-, Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutz-Standards
Offener Brief
„Klar ist ..., dass ... es keine Absenkung der in Deutschland und Europa erreichten Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzstandards geben kann. Darüber entscheiden auch in Zukunft ausschließlich demokratisch gewählte Parlamente.“
Im BMWi-DGB-Papier wird schon die Gefährdung solcher Standards ausgeschlossen. Eine Beschränkung auf ausdrückliche “Absenkung” der Standards engt die Forderung im BMWi-DGB-Papier damit ein. Zudem wird dort explizit eine Verbesserung der Standards gefordert:
„Das Freihandelsabkommen darf Arbeitnehmerrechte, Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards nicht gefährden ... Deshalb muss im Rahmen des Handelsabkommens darauf hingewirkt werden, Mitbestimmungsrechte, Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutz- sowie Sozial- und Umweltstandards zu verbessern.“
Sie setzen sich damit über die Beschlüsse Ihrer eigenen Partei hinweg und brechen eine von Ihnen ausgehandelte Vereinbarung.
Meine Fragen:
Fühlen Sie sich an diese Vereinbarung nicht mehr gebunden?
Warum befürworten Sie unnötige Gerichte?
Ich hoffe auf Ihre Antwort.
Mi freundlichen Grüßen
Hagen Hintze