Frage an Sigmar Gabriel von Agnes J. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Gabriel,
es stehen seit dem letzten Jahr sehr viele, von Ihrer Seite noch immer unbeantwortete, Fragen zum Thema TTIP und CETA hier im Raum.
Daher meine konkrete Frage: wie kann die Bundesrepublik Deutschland nach Inkrafttreten von CETA und TTIP Verbraucherschutz für Deutsche Bürger gewährleisten?
Werden die bisherigen Verbraucherschutzgesetze ausser Kraft gesetzt durch die neuen internationalen Abkommen? Darf ein US-Unternehmen klagen, wenn z.B. dessen genmanipulierten Erzeugnisse / respektive krankmachende Maissiruperzeugnisse auf dem Deutschen Markt aufgrund von nationalen Verbraucherschutzgesetzen nicht zugelassen werden? Welches Recht hat Vorrang, internationale Freihandelsabkommen oder nationale Gesetze?
Ich bitte um zeitnahe Antwort. Mit freundlichem Gruss, Agnes John