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Frage von Birgit M. •

Frage an Sigmar Gabriel von Birgit M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gabriel,

im Unterschied beispielsweise zu Österreich ist in Deutschland die sexuelle Belästigung kein Straftatbestand !
Das bedeutet, dass die Täter von Köln sich in den meisten Fällen überhaupt nicht strafbar gemacht haben. Es wird also nicht zu Verurteilungen kommen, die nach derzeitigem Rechts für eine Ausweisung ausreichen, falls die Täter Ausländer sind.

Aus Sicht der hier in Deutschland lebenden Frauen bedeutet dies, dass solche Gruppen von Tätern weiterhin ihr Unwesen treiben können, sie dürfen sich unbehelligt frei bewegen und man kann ihnen nichts anhaben. Und die Polizei wird nicht überall die Hand dazwischen halten können.
Das sind sehr beunruhigende Aussichten für die hier lebenden Frauen im Hinblick auf das, was sie künftig in unseren Städten, Parks und Wäldern zu erwarten haben. In Schweden kennt man das schon länger.

Meine Fragen:

Werden Sie sich dafür einbringen, dass sexuelle Belästigung In Deutschland zum Straftatbestand wird?

Sind Sie für eine gesetzliche Regelung, wonach auch die Mitwirkung in einer Gruppe, die gemeinsam sexuelle Belästigungen durchführt, ohne dass die Handlung dem einzelnen nachgewiesen werden kann, bereits für jedes Gruppenmitglied eine Straftat ist?

Werden Sie gesetzgeberische Initiativen unterstützen, die die sofortige Ausweisung von solchen Ausländern ermöglichen, die sexuelle Belästigungen begehen?

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Mohr

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