Frage an Sigmar Gabriel von Udo R. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Gabriel,
Bei der derzeitigen Gesetzesinitiative zum Kulturgutschutzgesetz 2016 Das unter der Führung von Kulturstaatsministerin Monika Grütters erstellt wird, und welches sich derzeit in der Länderkammer befindet, findet nach dem derzeitigen Stand eine Beweislastumkehr zuungunsten des Inhabers eines Stücks/Objekts/Sammelgegenstands statt, was die Legalität des Erwerbs betrifft, kombiniert mit einer in die Vergangenheit reichenden Nachweispflicht bis zu 70Jahren.
Das Gesetz unterstellt durch seine Regulierung gleichsam eine massive Verstrickung des deutschen Kulturguthandels in das "illegale Geschäft mit der Antike", die offensichtlich überhaupt nicht belegt ist.
Mit dem was da verfasst wurde, hat man erreicht, das schon jetzt Kulturgüter in Milliardenhöhe (Quelle: www.welt.de) das Land verlassen haben.
Sind pauschale Kriminalisierung von allen Sammlern und die Abkehr der Beweisführung vom Klagenden auf den Beklagten das was wir für diesen Rechtsstaat zu erwarten haben?
Eine Frage noch, wie kann es sein, dass der EU-Mitgliedsstaat Österreich es schafft den Kulturgutschutz einfach, übersichtlich und zufrieden stellend auf nur sieben Seiten zu regeln (www.parlament.gv.at) ? In unserem Land braucht es dafür ein Vielfaches.
Udo Resch