Frage an Sigmar Gabriel von Anton B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gabriel,
mein Anliegen betrifft die „ungewollten Härten“ der umstrittenen BSG-Krankengeld-Rechtsprechung und den Zickzack-Kurs des Gesetzgebungsverfahrens zu § 46 SGB V mit dem Vorhaben der Koalition, auf Irrwegen einer über Jahre gescheiterten BSG-Rechtsprechung aufzubauen (frühere Urteile der Sozialgerichte Trier, Mainz und Speyer sowie des LSG Essen vom 17.07.2014, Beschluss des SG Speyer vom 03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER – „unlauter“, „contra legem“ ... ) statt endlich für Klarheit sorgen, das Krankengeld wieder in das Sozialrecht zu integrieren, mit übrigen Sozialleistungen zum Lebensunterhalt zu harmonisieren und die illegale Praxis rückwirkender Krankengeld-Einstellungen entgegen den Errungenschaften zu „Augenhöhe und Vertrauensschutz“ zu beenden. Dazu beziehe ich mich auf den E-Mail-Wechsel vom 04./05.06.2015.
Ist das mir dazu mitgeteilte Versprechen lediglich eine „Floskel-Antwort“ bzw. wurde das Versprechen bereits am 10.06.2015 im Gesundheitsausschuss des Bundestages gebrochen worden und wird es im Gesundheitsausschuss des Bundesrates am 24.06.2015 erneut gebrochen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Anton Butz
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