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Frage an Sigmar Gabriel von Matthias M. bezüglich Wirtschaft

Hallo Herr Gabriel,

das Bundeswirtschaftsministerium will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Zukunft mehr öffentliche WLAN-Hotspots eingerichtet werden. Der aktuelle Referentenentwurf [0] sieht vor, dass private WLAN-Anbieter ihre Nutzer namentlich kennen müssen.

Ich teile meinen privaten Internetanschluss über ein offenes WLAN mit mehr als 500 Flüchtlingen, die gegenüber meiner Wohnung in Containern wohnen. Regelmäßig nutzen mehr als 50 Nutzer gleichzeitig dieses WLAN. Bisher leite ich deren Datenverkehr ins Ausland um, damit ich nicht über die Störerhaftung belangt werden kann. Ich hatte gehofft, dass ich meinen Internetanschluss in Zukunft ohne Angst vor der Störerhaftung und ohne Umwege teilen kann.

Denken Sie nicht, dass es ein großer Fortschritt wäre, wenn ich meinen Internetanschluss einfach so teilen könnte?

Warum soll es auch weiterhin nicht möglich sein, seinen Internetanschluss
einfach so Dritten öffentlich zur Verfügung zu stellen?

Kann ich, falls der Entwurf in dieser Form übernommen wird, über Födern & Wohnen (den Träger des Flüchtlingscamps) eine Liste mit den Namen der Flüchtlinge erhalten?

Viele Grüße
Matthias Marx

[0] http://bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz

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