Frage an Sigmar Gabriel von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gabriel,
als Mutter einer schwerstbehinderten Tochter bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der Verfahrensweise bei der Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichtes zum Rechtsanspruch auf die Regelbedarfsstufe 1.
Im Juli 2014 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass behinderten erwachsenen Kindern gerade auch beim Zusammenleben mit ihren Eltern die Regelbedarfsstufe 1 zuzuordnen ist. Obwohl inzwischen die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes vorliegen, wird die Umsetzung dieser Urteile von den meisten örtlichen Sozialhilfeträgern verweigert. Dies wird damit begründet, dass eine Verwaltungsanweisung vom BMAS an die Grundsicherungsämter erlassen werden soll, wie mit der Entscheidung umzugehen ist.
Auf meine Anfrage vom 6. Januar 2011 - http://www.abgeordnetenwatch.de/sigmar_gabriel-575-37578--f273946.html#q273946 - hatten Sie noch versichert, dass Sie "das Ziel des vollen Regelsatzes als unumstößlich vereinbart ansehen" und dass "die Verzögerung der Ausführung sind nicht hinnehmbar" sei.
Wie stehen Sie jetzt dazu, dass die Umsetzung dieser Urteile des obersten Gerichtes der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland durch einige Sozialämter bereits umgesetzt wird, während die Umsetzung in anderen Regionen durch überflüssige bürokratische Vorgänge weiterhin verzögert und verweigert wird, obwohl die Rechtslage inzwischen deutlich geklärt wurde und die vollziehende Gewalt laut Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) "an Gesetz und Recht gebunden" ist?