Frage an Sigmar Gabriel von Maximilian L. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Gabriel,
da Ihre Zeit sicher knapp bemessen ist, versuche ich mich kurz zu halten. Am 22.09.2014 hat das BMWI zwei Gutachten zu CETA veröffentlicht, eines erstellt von Dr. Stephan Schill mit dem grundsätzlichen Tenor, dass der Schutz öffentlicher Interessen durch Schiedsgerichte nicht gefährdet wird. Dazu gibt es zwei Punkte, die mich mehr als verwirren. Erstens, dass Herr Dr. Schill laut Aussage mehrerer CETA-kritischer Quellen selbst an solchen Schiedsgerichten beteiligt ist, was Befangenheit nahelegt und zweitens die Anmerkungen eines renommierten Professors für Wirtschaftswissenschaften der Universität Erlangen, Prof. Dr. Markus Krajewski, der zu folgendem Ergebnis kommt:
"Insgesamt vermag das Gutachten grundsätzliche Bedenken gegenüber einem Investitionsschutzkapitel mit ISDS im CETA nicht auszuräumen. Die Einschätzungen des Gutachtens beruhen überwiegend auf Prognosen über das zukünftige Verhalten von Schiedsgerichten. Dieses kann jedoch nicht verlässlich vorhergesagt werden. Zudem enthält das CETA weiterhin Elemente, die den Gesetzgeber anders einschränken als das Verfassungsrecht. Schließlich wird auf die Einschränkung der Verwaltung durch das CETA nicht eingegangen."
Bereits heute hat ein großer Teil der EU-Bevölkerung den Eindruck, dass CETA und TTIP unter dem Deckmäntelchen versprochenen Wirtschaftswachstums nur eine weitere Erosion demokratischer Staatsmacht zu Gunsten der immer mächtiger werdenden Wirtschaftslobby darstellt. Unter diesen Umständen wirkt ein solches Gutachten für mich und vermutlich viele andere, die sich die Mühe machen, sich genauer damit zu beschäftigen, nicht gerade überzeugend. Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.