Frage an Sigmar Gabriel von Willi G. bezüglich Soziale Sicherung
Werter Herr Gabriel!
In Ihrer Antwort vom 31.07.2014 an Fr. S. führen Sie aus (Zitat):"...wollte ich deutlich machen, dass es sich jeweils um Zahlungen ohne Gegenleistung handelt". Ist es nach Ihrer Auffassung keine "Gegenleistung", dass ich zur ordnungsgemäßen Erfüllung meiner Mitwirkungspflichten nach SGB als Betroffener Selbständiger alle 6 Monate über 160 Seiten Abrechnungsunterlagen für einen Leistungsträger zu erstellen habe, weil ich trotz Hartz IV einer geregelten selbständigen Arbeit nachgehe, die den Hartz IV-Sachbearbeitern des Leistungsträgers ohne halbjährliche Antrags- und Abrechnungs-Dokumentation seit 2008 und unter Verletzung der betreffenden eigenen HEGA suspekt zu bleiben hat? Meine "Leistungsakte" hat aktuell ca. 1.200 Seiten. Auf diese Seitenzahl hat es nach aktuellem Stand nicht einmal meine Stasi-Akte geschafft.