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Frage von Ingrid R. •

Frage an Sigmar Gabriel von Ingrid R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gabriel,

mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz wird auch festgelegt, wie viele qm Wohnfläche mindestens pro Mieter zur Verfügung gestellt werden muss, damit die Wohnung den Mindestanforderungen genügt.
Gilt dies auch für eigengenutzte Eigentumswohnungen, oder müssen die Miteigentümer einer WEG es hinnehmen, wenn ein Eigentümer seine Wohnung von 28 qm mit 5 Personen selbst bewohnt, mit allen negativen Begleiterscheinungen die das verursacht: Beschädigungen, geringe Beteiligung an den Reparatur- und Warmwasserkosten auf Grund des geringen Miteigentumsanteils an der Gesamtwohnfläche des Objektes, obwohl diese Unkosten zum großen Teil von gerade diesem Eigentümer in die Höhe gefahren werden?

Frage 2:
Warum zwingt mich die EnEV 2014 in Zukunft alle Angaben des Energiepasses bereits in der Immobilienanzeige zu machen? Bekanntlich werden diese Anzeigen nach Wortzahl berechnet und sind nicht gerade preiswert. Etwa nur, damit ein Mietinteressent sich die Kontaktaufnahme mit mir sparen kann, wenn ihm die Werte nicht gefallen? Hoffentlich müssen im Gegenzug Mieter auch in ihren Anzeigen die von ihnen akzeptierten Energiewerte nennen und so dem Vermieter Arbeit ersparen. Oder ist das mal wieder nur eine Schikane für den Vermieter in dem für beide Seiten "ausgewogenen" Mietrecht?

Danke für eine Antwort!

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Antwort ausstehend von Sigmar Gabriel
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