Frage an Sigmar Gabriel von Guntram S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gabriel,
in der FOCUS-Ausgabe 24/14, Seite 36 setzt sich unser SPD-Justizminister, Herr Maas, für die Abschaffung des Paragrafen 211 StGb ein. Dieser Paragraf definiert den Begriff des "Mörders" und hebt dabei auf die Motive des Tötungsdeliktes ab.
Als Begründung für die Abschaffung werden genannt:
1. Das Gesetz stamme aus der "Nazi-Zeit" (1941)
2. Es benachteilige Frauen, z.B. wenn sie ihren Ehemann aufgrund der Tatsache, dass sie das Zusammeleben mit ihm nicht mehr habe aushalten können, ermordet habe.
Zu dieser politischen Meinung habe ich mehrere Fragen:
1. Spiegelt sie die mehrheitliche Auffassung der Sozialdemokratischen Partei wider?
2. Ist es ein NACHTEIL für den Angeklagten eines Tötungsdeliktes, wenn eben hier genau NICHT dem Richter die Freiheit gelassen wird, zu entscheiden ob es sich um Mord (also Tötung aus niederen Beweggründen) oder Totschlag handelt, da das Strafmaß im letzteren Falle niedriger liegt?
3.Gibt Herr Maas hier indirekt zu, dass die SPD sich durchaus BEWUSST ist, dass Frauen sich manchmal mit unlauteren Mitteln ihres Ehemannes erledigen?
4.Gibt es in Deutschland für Frauen nicht schon genug Möglichkeiten (Scheidung, Frauenbhaus etc.), um einer Zwangslage in der Ehe zu entfliehen? (die übrigens alle von der öffentlichen Hand einseitig zu Gunsten der Frau ins Leben gerufen wurden, die von überwiegend männlichen Steuergeldern finanziert werden).
5. Welche Anstrengungen unternimmt Herr Maas, um Ehemänner davor zu schützen, willkürlich von ihrer Frau im Schlaf "entsorgt" zu werden?
6. Wäre es da nicht konsequenter für den Justizminister, das Rechtskonstrukt "Ehe" komplett abzuschaffen?
7. Sollte ein Justizministr nicht vielleicht einmal daran arbeiten Gesetze zu erarbeiten, die das seit den 70er-Jahren durch die Familienrechtsreform 1977 und die damit einhergehende willkürliche Rechtsauslegung zugunsten von Frauen zerstörte Vertrauen zwischen den Geschlechtern wieder herstellen?
Mit freundlichen Grüßen,
Guntram Seiss