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Frage von Tobias M. •

Frage an Sigmar Gabriel von Tobias M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gabriel,

ganz herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

"Für die Strafbarkeit soll es jedoch nicht ausreichen, dass Vorteile nur allgemein für die Mandatsausübung zugewendet werden bzw. das Mitglied wegen der von ihm gemäß seiner inneren Überzeugung vertretenen Position einen Vorteil erhält."

Lassen sie mich versuchen dies mit anderen Worten auszudrücken.

"Die Bestechung von Abgeordneten ist nicht strafbar, wenn der bestochene Abgeordnete die erwartete Position mit seinen inneren Überzeugungen vereinbaren kann."

Ist meine Interpretation richtig?

Ich bedanke mich herzlich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,
Tobias Manthey

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