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Frage von Carolin S. •

Frage an Sigmar Gabriel von Carolin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gabriel,

Sie werden in Bezug auf Herrn Edathy in der Presse zitiert, daß Sie sein Handeln als unvereinbar mit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag und der Sozialdemokratischen Partei ansehen und Sie deshalb seinen Parteiausschluß planen.

Herr Edathy hat sich in seiner MdB-Zeit als hochkompetenter Politiker und, nach meiner Einschätzung, als vertrauenswürdiger Mensch gezeigt, wie ja auch seine Leitung des NSU-Untersuchungsausschusses gezeigt hat.

Stimmen Sie mir zu, daß die sexuelle Orientierung eines Menschen (z. B. hetero, schwul oder lesbisch) und sein Geschlecht in der heutigen Zeit zur Beurteilung, welche Ämter er innehaben kann, keine Rolle spielen darf? Wenn ja, wie ist dann Ihre Äußerung zu verstehen, da Herrn Edathy bis heute kein strafrechtlich relevantes Verhalten auf Basis von Tatsachen vorgeworfen wird?

Herr Edathy hat am 06.02.2014 seinen Rücktritt als MdB erklärt, dem Parlament dadurch eine lange und quälende Debatte zu seinem Ausscheiden erspart und durch sein Ausscheiden auch auf seine Einkünfte als MdB verzichtet. Ihm steht jetzt das gesetzlich geregelte Übergangsgeld zu. In Teilen der Boulevardpresse wird lautstark gefordert, ihm das Übergangsgeld zu entziehen. Wie stehen Sie zu dieser Forderung? Oder würden Sie eher mit meiner Sicht übereinstimmen, sein Verhalten als ehrenhaft und im Sinne und Interesse der SPD zu werten?

In den letzten Jahren hat es, auch in Niedersachsen, eine Vielzahl von Fällen gegeben, in denen gegen Politiker aller Ebenen, Juristen im Staatsdienst, Polizisten und Lehrer wegen des Besitzes von Kinderpornographie ermittelt wurde. Überwiegend wurde dieses Vergehen mit Strafbefehlen geandet, in den seltensten Fällen führte dies zur Entfernung aus dem Staatsdienst. Wie bewerten Sie die mit diesen Fällen verglichen krass unterschiedliche Behandlung Herrn Edathys?

Mit freundlichen Grüßen

Carolin Slendersmen

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