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Frage von Elisabeth S. •

Frage an Sigmar Gabriel von Elisabeth S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Sigmar Gabriel,
Sie erklärten in einer Antwort: Es gibt natürlich keine rechtliche Bindung v. Koalitionsverträgen für die Abgeordneten. Die einzelnen Abgeordneten sind gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des GG nicht an Aufträge und Weisungen – auch nicht an die ihrer Fraktion oder Partei – gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen. Jeder u.jede einzelne Abgeordnete hat im Rahmen seines bzw. ihres freien Mandats, unabhängig von der Parteizugehörigkeit, Entscheidung nur gegenüber seinem bzw. ihrem Gewissen zu verantworten. Ich bitte Sie inständig hinzuzufügen: Jeder Abgeordnete ist an den Rahmen des Gesetzes gebunden! Leider vergessen das sehr viele, auch die Leute in der Verwaltung, den Gerichten Grundbuchämtern, Notar- und Rechtsanwaltskanzleien u. Landesbanken. Falls Sie Schwierigkeit haben sollten meinen Ausführungen Glauben zu schenken, bitte ich Sie hoflich Auskunft einzuholen bei dem Zuständigen u. um Information zu bitten , weshalb auf teuer erkaufte Realrechte für 25 Jahre verzichtet worden ist ohne Ablöse und ohne den Rechtseigentümern darüber nachrich zukommen zu lassen? Es handelt sich um 13 Wohneinheiten u. ein Gewerbe. Warum wurde das Förderpfandobjekt Dorotheenstr. 16 12557 Berlin verschleudert an einen Immobilienbetrüger? Weswegen hebelten die Verantwortlichen das BGB § 1092 aus? Warum kannten die nicht die Unübertragbarkeit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Wohnungsbesetzungsrecht für 13 WE u. 1 Gewerbe) des Förderobjektes 0613497K (VI B 12)? Vermietet hatten sie es ab Herbst 1999 an die 3 Altmieter u. ab dem Jahr 2000 an andere. Mieteinnahmen u.Sachherrschaft für 25 Jahre hatten wir zweckgebunden abgetreten im Jahr 1997.Im Jahr 1995 hatten wir die Rechtseigentümermacht erlangt über das Vermögensgesetz § 1a gemäß AROV III B 22- 62004I. Können Sie verstehen, weshalb uns kein Rechtsanwalt über unsere Rechte aufgeklärt hat, aus sozialen Gründen § 765 A Zwangsvollstreckungsabwehrklage einzureichen? Viele Grüße E.Sch.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schwabe,

Sie haben Ihre Frage ja auch unserem Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann gestellt, der Ihnen bereits geantwortet hat. http://www.abgeordnetenwatch.de/thomas_oppermann-778-78369--f413504.html#q413504 Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel