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Frage von Harry L. •

Frage an Sigmar Gabriel von Harry L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gabriel,
bezugnehmend auf das noch zu verabschiedende Gesetz zur abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren Entrichtung von Sozialbeiträgen in die Rentenkasse, hätte ich noch eine Frage zur Ungleichbehandlung von langzeitversicherten Arbeitnehmern, welche auch 45 Jahre einbezahlten, aber auf Grund von Altersteilzeit nicht in den Rahmen dieses Gesetzes fallen würden.

Fallbeschilderung:
Mitte November 2017 begehe ich meinen 63. Geburtstag und am 30.11.2017 läuft mein Altersteilzeitvertrag aus. Selbiger hat eine Laufzeit von 8 Jahren und demzufolge besteht keine Vertrauensschutzreglung für mich. Am 30.11.2017 habe ich mehr als 45 Beitragsjahre zur Sozialversicherung, ohne je arbeitslos gewesen zu sein.
Der Eintritt zur abschlagsfreien Rente beginnt erst 4 Monate nach dem 63. Geburtstag. Diese 4 Monate gilt es zu überbrücken, da sonst ein Abschlag zur Rente von 9,6% fällig wäre.
Arbeitslosengeld I würde mir noch zustehen, aber mit einer Sperre von 3 Monaten.

Wie kann die Ungleichbehandlung von Langzeitversicherten mit Altersteilzeitvertrag kompensiert werden!

Vorschlag:
Aufhebung der 3 monatlichen Sperre für Langzeitversicherte mit Altersteilzeitvertrag.

Für eine zufriedenstellende Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Leonhardt

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Antwort ausstehend von Sigmar Gabriel
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