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Frage von Helmuth F. •

Frage an Sigmar Gabriel von Helmuth F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Hr. Gabriel könnten sie sich dafür stark machen
das auch bestehende EM Rentner von den geplanten Verbesserungen
Profitieren. Ich weiss nicht wie ich von dieser kleinen Rente in einer
Grossstadt leben soll?
Diese Sache beschäftigt sehr viele andere EM Rentner wie man in vielen Foren verfolgen kann!
Die meisten sind geschockt von der Aussage (Frau Nahles in der rheinischen Post) das es nur neue EM Renter betrifft.
Ich habe sehr stark im Vorfeld für Verbesserungen geworben und gekämpft und nun das!!
Nach dem auch eine Klage bzgl der Abschläge von 10,8% abgeschmettert wurde habe ich keine Hoffnung das es bei den Zurechnungszeiten anders ausgeht.
Ich möchte auch nicht Aufstocken... Irgendwie muss es gehen!
Ich hoffe sehr das der Gesetzesentwurf doch noch zu Gunsten der Bestandsrentner nach 2001
Ausfällt. Über eine Stellungnahme ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
An andrer Stelle bekam ich leider nie aussagekräftige Antworten.
Vielen Dank im Voraus!
Gruß Helmuth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Friedl,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie die Vereinbarung zur Erwerbsminderungsrente im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU ansprechen.

Grundsätzlich gelten Änderungen im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung für zukünftige Rentnerinnen und Rentner. Dies gilt für Leistungsausweitungen ebenso wie für Leistungseinschränkungen. Dies ist wichtig, weil so sichergestellt wird, dass Bestandsrentnerinnen und -rentner nicht von Leistungseinschränkungen betroffen sind. Anders wären Veränderungen im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung kaum möglich. Maßgeblich ist also das Rentenrecht, das zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gilt. Dies gilt auch für die jetzt vorgesehenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.

Die SPD hatte in ihrem Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2013 gefordert, zur Verbesserung der Leistungen bei der Erwerbsminderungsrente sowohl die Zurechnungszeit in einem Schritt um zwei Jahre zu verlängern als auch auf die Abschläge zu verzichten. Beides sind aus Sicht der SPD sinnvolle Verbesserungen, um die Leistungen für Erwerbsgeminderte zu verbessern.
Bei den Koalitionsverhandlungen mit den Unionsparteien war jedoch der Verzicht auf die Abschläge nicht erreichbar. Die Unionsparteien hatten ihrerseits die Verlängerung der Zurechnungszeit parallel zur Anhebung des Renteneintrittsalters vorgeschlagen, so dass die Verlängerung der Zurechnungszeit in einem Schritt der letztlich geeignete Kompromiss war.
Auch mit der Verlängerung der Zurechnungszeit in einem Schritt ist eine deutliche Verbesserung für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner verbunden. Die Renten fallen monatlich um bis zu 40 Euro höher aus.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel