Frage an Sigmar Gabriel von Martin H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gabriel,
mal davon abgesehen, dass ich nicht begeistert bin, dass es nun zu einer großen Koalition kommt, hätte ich gerne eine Erklärung zu einer personellen Entscheidung, die von der großen Koalition nun getroffen wurde.
Wie kann es sein, dass Ihre Partei Frau Voßhoff als Bundesdatenschutzbeauftragte abnickt, also eine Frau mit in ein Amt schafft, welches existiert, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten, die nachweislich eine Befürworterin des umstrittenen ACTA-Abkommens ist und auch die Vorratsdatenspeicherung befürwortet. Das zeigt doch, dass Frau Voßhoff ausschließlich die Perspektive der Strafverfolgung einnimmt und nicht viel Wert auf den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands legt. So jemand ist nicht nur aus meiner Sicht für dieses Amt völlig ungeeignet; auch SPD-Mitglieder und Mitlieder der Oppositionsparteien haben schon ihren Unmut über diese personelle Entscheidung zum Ausdruck gebracht.
Ich bitte Sie mir Ihren Standpunkt zu dieser Entscheidung darzulegen und nicht mit irgendwelchen Phrasen zu antworten, die von Ihnen häufig genug auf abgeordnetenwatch zu lesen sind und kaum Fragenbezug besitzen.
Zudem würde ich Ihnen ans Herz legen sich diesen Artikel mal durchzulesen und auch den Unmut der SPON-Leser in den Kommentaren zur Kenntnis zu nehmen: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/cdu-politikerin-vosshoff-soll-oberste-datenschuetzerin-werden-a-939517.html
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Humberg
Sehr geehrter Herr Humberg,
Sie fragen mich nach meiner Bewertung der Benennung von Frau Voßhoff als Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Unabhängig davon, dass das Vorschlagsrecht für Besetzung des Postens des BfDI nicht bei der SPD lag, habe ich eine klare Erwartungshaltung, was die Arbeit von Frau Voßhoff für die kommenden Jahren betrifft. Sie soll ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden. Das ist der Maßstab, den wir alle an sie anlegen dürfen und müssen. Oder mit Ihren Worten: Die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts ist "ausschließlich die Perspektive", die die BfDI in ihrer neuen Funktion einzunehmen hat.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) überträgt ihr die Aufgabe, "die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und anderer Vorschriften des Datenschutzes" zu kontrollieren (§ 24 BDSG). Ob und wie das erfolgt, hat auch die neue BfDI in Kontrollberichten darzulegen.
Darüber hinaus erwarte ich, dass sie, in der von ihren Vorgängern bewährten Weise, die nötigen Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes, insbesondere zur Beseitigung von festgestellten Mängeln, macht. Angesichts der Ungeheuerlichkeiten, wie mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme etwa durch die NSA umgegangen wird haben, werden diese Vorschläge von erheblicher Bedeutung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel