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Frage von Axel L. •

Frage an Sigmar Gabriel von Axel L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gabriel!

Da Sie, im Gegensatz zu Herrn Schäuble und Frau Merkel, Fragen hier beantworten, wende ich mich an Sie. In der Europäischen Union wurde nun beschlossen, das es in Zukunft den Bail-in bei Bankenrettungen geben wird. Geht eine Bank pleite, tritt die Haftungskaskade des Herrn Schäuble in Kraft. Als haften Inhaber, Anteilseigner und Gläubiger der Bank mit ihren Einlagen. Gläubiger sind auch die Kunden, die ihr Sparvermögen und ihre Gehaltskonten bei der Bank haben.

Dies bedeutet, wenn eine Bank pleite geht, haftet auch der Inhaber eines Girokontos oder Sparbuches. Dies betrifft dann auch die Sparbücher von Kindern, das Führerscheinsparen, die Überweisung des Lohnes usw.

Herr Schäuble und Frau Merkel wiesen dezent immer wieder darauf hin, das alle Sparguthaben, bis zur Höhe von 100.000 € sicher sind. Nach sehr langem Suchen und intensiver Recherche habe ich jedoch keine gesetzliche Regelung gefunden, die dies garantiert. Es sind nur Aussagen von Absichten.

Bitte informieren sie mich, ob es bereits eine gesetzliche regelung gibt, die ich übersehen habe. Wenn es keine gestzliche Regelung gibt, bitte ich um Information, wie diese geplant ist (Gesetzesentwurf) und wann diese beschlossen wird.

Vielen Danke

Mit freundlichen Grüßen

Axel Licht

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Licht,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage nach der gesetzlichen Grundlage, die die Einlagen von Privatpersonen bis zu einer Höhe von maximal 100.000 € sichert.

Es handelt sich hierbei um das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel