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Frage von Rüdiger S. •

Frage an Sigmar Gabriel von Rüdiger S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gabriel,
als im November das Baugelände für eine Moschee in Leipzig geschändet wurde, besuchten Sie die betroffene Gemeinde und bezeichneten den Anschlag als einen "Angriff auf uns alle".

Nun gibt es in letzter Zeit auch vermehrt Anschläge auf christliche Kirchen, ich erinnere an den Brandanschlag von Garbsen/Hannover oder an die zunehmende Anzahl von Schändungen durch Vandalismus oder Schmierereien wie zuletzt in München:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.vandalismus-in-der-altstadt-asylbewerber-beschmiert-kirchentuer.9ee42d31-5755-4dbf-929c-5f57fc05895a.html

Dazu wüsste ich gerne von Ihnen:

1. Sind die Anschläge auf Kirchen auch ein Angriff auf uns alle oder zählen – polemisch gefragt – Christen nicht dazu?

2. Würden Sie auch eine betroffene christliche Gemeinde besuchen oder haben Sie das vielleicht schon getan?

3. Sind Sie mit mir der Meinung, dass jemand, der bei uns Aufnahme vor Bedrohung und Verfolgung nachsucht und dann eine Kirche schändet, dass so jemand dem Gastland ins Gesicht spuckt und umgehend ausgewiesen werden sollte, sofern er nicht geisteskrank ist?

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Schulz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Fragen, in denen Sie Ihre Empörung über Anschläge auf christliche Kirchen ausdrücken.

Die SPD verurteilt Angriffe auf religiöse Stätten und Gotteshäuser unabhängig vom Bekenntnis. Angriffe auf die Religionsfreiheit, Hetze gegen religiöse Bekenntnisse und die Störung des religiösen Friedens stehen im Widerspruch zum Grundgesetz und zur demokratischen politischen Kultur unseres Landes und dürfen und werden nicht toleriert werden.

Die SPD hat auch Anschläge auf christliche Kirchen und Einrichtungen, etwa im Nahen Osten, wiederholt öffentlich verurteilt.
Wenn eine von einem Angriff betroffene Gemeinde in Deutschland politische Unterstützung wünscht oder benötigt, haben die zuständigen örtlichen SPD-Parlamentarierinnen und -Parlamentarier dafür sicher ein offenes Ohr. Die Mehrheit der SPD-Parteimitglieder ist übrigens konfessionell gebunden, viele sind auch in Gemeinden oder kirchlichen Gremien aktiv.

Wer Straftaten in Deutschland begeht, muss dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden - unabhängig von Nationalität, Herkunft oder Religion. Ob ausländische Straftäter aus Deutschland ausgewiesen werden können, richtet sich nach der Art und Intensität der Straftaten und dem Aufenthaltstitel der betreffenden Person. Auch europäisches und internationales Recht ist zu beachten. Die jeweilige Rechtslage muss in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat individuell im Einzelfall von den zuständigen Behörden und Gerichten beurteilt werden. Moralische Empörung, so verständlich sie sein mag, oder eine politische Verurteilung einer Tat können ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren nicht vorwegnehmen.

Ich hoffe, dass diese Klarstellungen deutlich sind und Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel