Frage an Sigmar Gabriel von Markus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Gabriel,
als Argument für die staatliche Bürgerbespitzelung führen Sie das Attentat von Anders Breivik in Norwegen an. Zu diesem Zeitpunkt gab es aber noch gar keine Vorratsdatenspeicherun in Norwegen.
Warum lügen Sie?
Gruß
Keil
Sehr geehrter Herr Keil,
es ist eine Selbstverständlichkeit, dass bei einem Verbrechen, wie es Anders Breivik verübt hat, sämtliche Informationen über Tat und Täter versucht werden zu erlangen. Dazu gehören neben allen anderen auch die digitalen Informationen von und über ihn, die sich auf informationstechnischen Systemen befinden.
Das norwegische Parlament hat sich – obwohl kein EU-Mitgliedstaat – im April 2011 für die Umsetzung der sogenannten EU-Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie ausgesprochen. Bis zu deren Umsetzung gilt in Norwegen, anders als in Deutschland, eine maximale Speicherfrist für Telekommunikationsverbindungsdaten von drei Wochen; so die Anweisung der norwegischen Datenschutzbehörde von 2009.
Deswegen wird in der leider immer wieder sehr emotional geführten Debatte beides richtig sein:
Durch die bereits und auch weiterhin bestehende Möglichkeit der kurzen Vorratsdatenspeicherung bei den norwegischen Providern ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die zum Tatzeitpunkt (22. Juli 2011) gespeicherten Daten von und über Anders Breivik den ErmittlerInnen wertvolle Hinweise etwa auf dessen Kommunikation in den Wochen vor seinen Anschlägen geliefert haben. Richtig ist auch, dass Norwegen auf dem Weg ist, zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität die EU-Richtline 2006/24/EG umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel