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Frage von Thomas S. •

Frage an Sigmar Gabriel von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Gabriel, folgende Behauptung habe ich auf einer Newsseite (derWesten.de) im Internet gelesen und möchte sie fragen ob diese Aussage korrekt ist:

Ich zitiere:"Rente mit 63: Diese heiß umstrittene Teilabkehr von der Rente mit 67 hat die SPD durchgeboxt. Allerdings hat die Union ein paar Hürden eingezogen, über die nur sehr wenige Menschen kommen werden. Ein Wort ist entscheidend: Aus 45 „Versicherungsjahren“ als Voraussetzung für eine abschlagsfreie Rente mit 63 wurden 45 „Beitragsjahre“.
Das ist ein enormer Unterschied: Ausbildungs- und Studienzeiten etwa sind Versicherungs-, aber keine Beitragsjahre."

Auf mich persönlich bezogen folgende Daten: geboren Juli 1962, Lehre von 1.2.1979 - 31.6.1981 im Volkswagenwerk Braunschweig. Nach 2,5 Jahren mit Facharbeiterbrief ausgelernt. Dann Bundeswehr ab 1.4.1980 für 15 Monate. In dieser Zeit wurden soweit ich weiß Rentenbeiträge angerechnet.

Verstehe ich das nun wirklich richtig? Erst nach meiner Ausbildung werden meine Einzahlungen in die Rentenkasse angerechnet?

Oder ist die Information der Newsseite schlicht falsch?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schlüter,

besten Dank für Ihre Frage. Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich im Detail angucken, welche Zeiten sich als Beitragszeiten in Ihrer Rente auswirken werden. Hier der Direktlink:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_10B8CE7EE77CFB708ABDB02637020780.cae03/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/02_Berufseinsteiger/03_das_zaehlt_fuer_ihre_rente/das_zaehlt_fuer_ihre_rente_node.html#doc218612bodyText2 Sie sehen: Ausbildungs- und Wehrdienstzeiten sind dabei. Wir wollen daran nichts ändern.

Auf der Seite der Bundesregierung können Sie sich informieren, wie das Renteneintrittsalter jahrgangsweise bis 2029 auf 67 Jahre steigen soll. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/ThemenAZ/Altersvorsorge/altersvorsorge-2007-07-13-rente-mit-67-alterssicherung-generationengerecht-gestalten.html

Wir wollen nun in der neuen Koalition, wenn denn die SPD-Mitglieder beim Mitgliedervotum für die Koalition gestimmt haben sollten, dafür sorgen, dass Menschen, die lange gearbeitet haben, nach 45 Beitragsjahren ab dem 1.7.2014 mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Analog zum Anstieg des Renteneintrittsalter wird auch das Alter ansteigen, ab dem man nach 45 Jahren in Rente gehen kann. Sichergestellt bleibt: Menschen, die viel gearbeitet haben und 45 Beitragsjahre haben, werden zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen können als es die gültige Regelaltersgrenze vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel