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Frage von Peter M. •

Frage an Sigmar Gabriel von Peter M. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Gabriel, erlauben Sie mir eine Frage zur Rente mit 63!
Sie haben vor kurzem in einem Interview gesagt, dass Sie dafür sind, dass Menschen die 45 Jahre hart gearbeitet haben, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Dies haben Sie erreicht in den Verhandlungen mit CDU/CSU im Koalitionsvertrag. Ich habe 1963 eine Lehre begonnen mit einem Gehalt von 35,00 Mark monatlich und habe 47 Jahre lückenlos in die Rentenkasse eingezahlt. Ich war beruflich in der öffentlichen Verwaltung tätig und bin 2011 mit 63 Jahren in Rente gegangen mit 7,2 % Abschlägen mein Leben lang. Da mein Beruf sehr stressig war, nutzte ich diese Gelegenheit. Nun sollen Bürger, wenn die Koalition zustande kommt, ab 2014 mit 63 Jahren in Rente gehen können ohne Abzüge. Meine Frage an Sie: Gilt dies nur für die künftigen Rentenantragsteller oder fallen die Abschläge generell weg auch für die bisherigen Rentenbezieher die die Voraussetzungen erfüllen?
Wenn dies nur für die künftigen Rentenantragsteller gilt, dann sind wir, die bereits die Rente mit 63 Jahren und Abschlägen beziehen, die Dummen und werden dafür bestraft dass wir lückenlos 45 Jahre hart gearbeitet haben und wie Sie gesagt haben, beigetragen haben, die Bundesrepublik wieder aufzubauen wie sie heute da steht. Ist das gerecht? Gerecht wäre, dass generell die Abschläge ab 2014 wegfallen auch für die Bürger, die bereits Rente mit Abschlägen besitzen, da dies ja sowiese nicht viele sind, wie Sie sagten. Glauben Sie nicht, dass dies machbar und gerecht wäre?
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Frage beantworten könnten. Ich wünsche Ihnen, dass Sie den Vertrag bei Ihren Mitgliedern durchbringen und dass Sie stellvertretender Bundeskanzler werden.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Manghofer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Manghofer,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie die abschlagsfreie Rente ansprechen, und besten Dank für Ihre guten Wünsche.

Ein wichtiger Punkt bei den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, CDU und CSU war der abschlagsfreie Zugang zur Rente mit 63 und nach 45 Versicherungsjahren. Er ist deshalb, wie weitere Punkte der Alterssicherung, Teil des Koalitionsvertrages. Damit begegnen wir Besorgnissen der Beschäftigten mit sehr langer Berufstätigkeit, das gesetzliche Renteneintrittsalter gar nicht erreichen zu können. Es bleibt aber dabei, dass auch langjährig Versicherte nicht vor der Vollendung des 63. Lebensjahrs in Altersrente gehen können. So bewahren wir die Balance zwischen den Zielen einer längeren Beschäftigung Älterer und der Anerkennung eines langen Berufslebens.
Der abschlagsfreie Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren, beginnend mit dem 63. Lebensjahr, wird für künftige Rentenrinnen und Rentner möglich sein, wenn der abschlagsfreie Zugang zur Rente nach 45 Versicherungsjahren ins Gesetz aufgenommen worden ist. Das Inkrafttreten ist für den 1.7.2014 vorgesehen. Einzelheiten müssen in einem Gesetzgebungsverfahren geregelt werden. Dann kann vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen, wer diese Voraussetzungen erfüllt, nämlich 63 oder älter ist und 45 Beitragsjahre einschließlich von Zeiten der Arbeitslosigkeit in der Rentenversicherung zurückgelegt hat.
Üblicherweise gelten Änderungen im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung für zukünftige Rentnerinnen und Rentner. Dies gilt für Leistungsausweitungen ebenso wie für Leistungseinschränkungen. Dies ist wichtig, weil so sichergestellt wird, dass Bestandsrentnerinnen und -rentner nicht von Leistungseinschränkungen betroffen sind, aber auch nicht rückwirkend von Leistungsverbesserungen profitieren. Sonst wären Veränderungen im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung kaum möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel