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Frage von Peter A. •

Frage an Sigmar Gabriel von Peter A. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Gabriel.
Ich werde am 12.01.2014 63 Jahre alt und habe im Mai 1966 eine Lehre als Koch Begonnen und Abgeschlossen ( das gibt bis heute 48 Beitragsjahre ) . Am 31.01.2014 endet mein Altersteilzeitvertrag. Nun müsste ich 5 Monate ohne Bezüge aushalten, wenn ich die Rente ohne Abschläge haben wollte. Meine Frau bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente von ca. 500 €.
Kann man nicht die Rente ohne Abschlag ab dem Jahrgang 1951 einführen gleich zu Jahresbeginn.
Das wäre für viele Arbeiter gerechter, die so lange gearbeitet haben, und die Hoffnung auf die SPD gesetzt haben.

mit freundlichen Grüßen
Peter Arrass

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Arrass,

ich kann gut verstehen, dass Menschen, die vor dem 1.7.2014 mit 63 nach 45 Beitragsjahren in Ruhestand gehen wollen oder bereits gegangen sind, sich auch wünschen, von der Regelung zu profitieren. Aber wir haben die abschlagsfreie Rente mühevoll mit CDU und CSU verhandeln müssen - uns war ja sehr wichtig, dass es diese Regelung überhaupt gibt. Ohne ein Gesetzgebungsverfahren kann die Regelung jedoch nicht in Kraft treten. Und die Regel ist, dass gesetzliche Neuregelungen erst ab einem Stichtag für die Zukunft gelten. In diesem Fall würde der abschlagsfreie Rentenzugang ab dem Zeitpunkt gelten, den das Gesetz bestimmt bzw. ab dem 1.7.2014, der in der Koalitionsvereinbarung festgelegt ist. Es ist so, wie ich es auch Herrn Munzig auf seine Frage vom 28.11.2013 hier auf Abgeordnetenwatch geschrieben habe: Wenn Sie sich entscheiden können, später in Rente zu gehen, wird das Gesetz auch auf Sie zutreffen.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel