Frage an Sigmar Gabriel von Hans-Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gabriel!
Im Artikel 69 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland heißt es: „Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.“
Es gibt also kein Amt des „Vizekanzlers“, auch wenn in der veröffentlichten Meinung dieser Begriff weit verbreitet in Mode gekommen ist.
Politiker müssen sich in ihren Äußerungen jederzeit am Grundgesetz messen lassen, und das ohne Pardon. Wir werden sehen. Werden Sie nun evtl. "Vizekanzler" oder "nur" Stellvertretender Bundeskanzler? Nach Ihrem Auftritt heute im ARD Brennpunkt bin ich gespannt auf Ihre Meinung. Na ja, eine Antwort werde ich wohl nicht bekommen.
Mit freundlichem Gruß
Hans J. Wolf
Sehr geehrter Herr Wolf,
warum schreiben Sie mir denn eine Frage, wenn Sie doch keine Antwort erwarten?
Es ist schlicht noch nicht entschieden, wer Bundesminister bzw. Bundesministerin und wer stellvertretender Bundeskanzler bzw. stellvertretende Bundeskanzlerin wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel