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Frage von Joerg L. •

Frage an Sigmar Gabriel von Joerg L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gabriel,

viele bewegen momentan auch die nachfolgenden Fragen, die ich auch an Sie, mit der Bitte um Ihre Antwort stellen möchte.

Wie geht es mit der gesetzlichen Rente weiter, wenn weiterhin nur ArbeitnehmerInnen in die Rentenkasse einzahlen ?

Sollten nicht diejenigen die 70 Prozent und mehr Rente bzw. Pension erhalten, im Gegensatz zu denen die man trotz Beitragszahlung nur 47 Prozent Rente zumutet, endlich in die Renten- kasse einzahlen (neben gutverdienende Selbstständige) ?

Sollte es nicht endlich auch eine gerechte Rentenangleichung von Beamtenpensionen und ArbeitnehmerInnenrenten in einem absehbaren Zeitraum geben ?

Oder leisten ArbeitnehmerInnen weniger als Beamte ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lindeholz,

diese Frage nach der Gerechtigkeit bei den Unterschieden zwischen Renten und Pensionen ist mir hier auf Abgeordnetenwatch schon oft gestellt worden - und ich habe sie ebenso oft beantwortet. Zuletzt zum Beispiel Herrn Mayer auf seine Frage vom 7. September. Lesen Sie gerne hier nach: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-1031-70678--f401201.html#q401201 .

Weil eine neue Legislaturperiode angebrochen ist, wiederhole ich mich hier noch einmal:
Für die Kritik an der Gestaltung und der Höhe der Pensionen habe ich Verständnis, weil sie das Gerechtigkeitsgefühl vieler Menschen verletzt. Es ist aber zunächst daran zu erinnern, dass ein Großteil der Beamtinnen und Beamten weder über besonders hohe Gehälter noch über besonders hohe Pensionsansprüche verfügen. Polizistinnen und Polizisten oder die Beschäftigten in Melde- oder Finanzämtern erfüllen wichtige staatliche und hoheitliche Aufgaben bei durchschnittlichen Gehältern.

Zweifellos gibt es bei der Beamtenversorgung Vorteile gegenüber den abhängig und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die sich ihre Rentenansprüche durch Beitragszahlungen erarbeiten müssen. Die SPD will deshalb die gesetzliche Rentenversicherung langfristig auf alle Erwerbstätigen ausdehnen – also auch Beamtinnen und Beamte mit einbeziehen. Kurzfristig ist dieses Ziel nicht zu erreichen, da wesentliche Elemente der Beamtenversorgung durch Artikel 33 des Grundgesetzes geschützt sind. Außerdem kann der Bund seit der Föderalismusreform nur noch die Versorgung der BundesbeamtInnen und BerufssoldatInnen regeln. Für die weitaus größere Zahl der Landesbeamten liegt die Gesetzgebungszuständigkeit seitdem beim jeweiligen Land.

Auch wenn ein grundlegender Wechsel im System der Beamtenversorgung bis auf Weiteres nicht stattfinden kann, wird die SPD auch in Zukunft darauf achten, dass Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden und Schritte zur Angleichung der beiden Alterssicherungssysteme gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel