Frage an Sigmar Gabriel von Norbert K. bezüglich Frauen
Sehr geehrter Herr Gabriel,
an Sie als Parteivorsitzenden der SPD möchte ich folgende Frage richten, da
Frau Schwesig bei den Koalitionsverhandlungen sehr beherzt die Frage der Frauenquote in Führungspositionen angeht.
Wie ich in den Nachrichten erfahren habe, sollen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ab dem Jahr 2016 mindestens 30 Prozent Frauen vertreten sein.
Wenn es also eine Mindestquote geben soll, so müßte es aber auch eine Obergrenze von 50 Prozent geben, damit es kein Ungleichgewicht in die andere Richtung geben kann.
Bei der Stadt Köln ist unter der Leitung des SPD-Oberbürgermeisters (zugleich Leiter der Stadtverwaltung) Roters dieses Ungleichgewicht in der Verwaltungsspitze bereits entstanden ( http://www.stadt-koeln.de/1/verwaltung/dezernate-organigramm/ ):
Oberbürgermeister:...............Mann
Stadtdirektor:...................Mann
Technischer Beigeordneter:.......Mann
Beigeordnete anderer Bereiche:...fünf Frauen
Somit beträgt das Verhältnis 3 Männer zu fünf Frauen in der Verwaltungsspitze! Oder anders ausgedrückt:
Frauen in der Verwaltungsspitze: 62,5 %
Männer in der Verwaltungsspitze: 37,5 %
Ist dieser Sachverhalt Frau Schwesig entgangen? Werden Sie daher als Parteivorsitzender der SPD Frau Schwesig anhalten, dass die für einen Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Mindestfrauenquote von 30 % auch einen "Deckel" von 50 % erhält, damit durch eine entsprechende gesetzliche Regelung nicht die Grundlagen für ein neues Ungleichgewicht a la Stadt Köln entstehen können? Wird auch eine entsprechende Regelung für die öffentliche Verwaltung vorgesehen werden? Oder befinden wir uns bereits auf dem Wege vom "Patriarchat" in ein "Matriarchat"?
Für Ihre Antwort darf ich Ihnen bereits jetzt danken.
Mit freundlichen Grüßen
N. Kusch
Sehr geehrter Herr Kusch,
wie Sie richtig schreiben, ist es das Ziel der SPD, den Anteil weiblicher Führungskräfte in der Deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen. Wir möchten dazu beitragen, den Gleichstellungsauftrag des Art. 3 unserer Verfassung wirksam voran zu bringen.
Deshalb wollen wir - gemeinsam mit CDU und CSU - zu Beginn der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Geschlechterquoten in Unternehmensvorständen und Aufsichtsräten gesetzlich einführen. Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, sollen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent aufweisen.
Ihre Sorge, dass diese Regelung zu einer Benachteiligung von Männern führen könnte, ist unbegründet. Die Regelung soll als Mindestgeschlechterquote für Männer und Frauen formuliert werden. Es gelten also für beiderlei Geschlecht genau dieselben Mindestquoten (und resultierende korrespondierende Höchstgrenzen für das jeweils andere Geschlecht).
Die Wirklichkeit deutscher Unternehmen ist allerdings, dass sich nicht die männlichen Führungskräfte, sondern die Frauen marginalisiert fühlen müssen. Daher geht Ihr Hinweis auf ein "Matriarchat" meines Erachtens fehl.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel