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Frage von Matthias M. •

Frage an Sigmar Gabriel von Matthias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Gabriel!

Innerhalb des 2. Beitrages, heutejournal vom 20.09.2013 ab Minute 4:10, "Die Gründe für das Nichtwählen" hat Herr Prof. Patzelt Politikwissenschaftler dieses Statement abgegeben.

Würden es so sein, dass man für jedes öffentliche Mandat, Landrat, Stadtrat, Landtag, Bundestag, sich einem Vorwahlprozess unterzeihen müsste, einem Vorwahlprozess in jedem Wahlkreis in dem man gewählt werden will, brächte dies sofort intensives politisches Leben. http://heutejournal.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/d74d6c90-b21f-3ce8-a1ec-0876d43191a4/20204349?doDispatch=1 Hierzu ist m.M.n. eine Novelle der Kommunalen Wahlrechte zumindest in der Form erforderlich, dass ALLE künftigen Mandatsträger z.B. Unterstützerunterschriften einwerben sollten. Eine Straßensammlung sollte, wie bei der BT-Wahl möglich sein.

Die Probleme bei der Leipziger OBM-Wahl mit nur 34% Wahlbeteiligung und noch laufende Wahlanfechtungen, sind Ihnen sicher teilweise bekannt. Von den 13 Bewerbern mussten 9 Bewerber jeweils 240 Unterschriften bis zum 31.12.2012 beibringen. 2 Bewerber kandidierten jedoch für politische Parteien. (CDU / Piraten) Die Auflagen für die Einzelbewerber zur Beibringung der 240 Unterstützerunterschriften, widersprechen den Normen zur BT-Wahl.

Wenn Unterstützerwillige, ihre Erklärung (keine Wahlentscheidung) nach den umfänglichen Gesprächen der Einzelbewerber mit ihnen abgeben wollen, müssen diese, diese Unterschrift ausschließlich im Rathaus und noch dazu, nur zu bestimmten Öffnungszeiten, leisten. Gleichzeitig werden die Unterstützerwilligen genötigt, einen zusätzlichen, teilweise sehr hohen Zeitaufwand auf sich zu nehmen und müssen auch noch, sich ergebene, finanzielle Belastungen tragen. Dies widerspricht m.M.n. dem Grundgesetz

Frage:
Werden Sie sich dafür mit einsetzen, dass diese Ungleichbehandlung, sicher nicht nur in Sachsen, in Ihren Koalitionsverhandlungen mit aufgenommen wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Malok,

ich finde Ihre Idee sympathisch, auch ich habe das ja bei mir zu Hause in Goslar sehr erfolgreich schon mal bei der Aufstellung des Landratskandidaten getan. Hier können Sie das nachlesen: http://www.welt.de/politik/deutschland/article9187259/Gabriel-regt-Vorwahl-des-Kanzlerkandidaten-an.html

Sie sehen: Mir gefällt das Verfahren der offenen Vorwahl von KandidatInnen, denn es sorgt dafür, dass mehr Menschen sich beteiligen, sich interessieren. Und das war ja auch ein Ziel der Parteireform der SPD, die ich 2009 mit Andrea Nahles zusammen angestoßen habe: Die SPD öffnen, damit möglichst viele Menschen mitmachen können. Allerdings: Auch bisher können ja alle Menschen immer mitmachen. Die SPD ist eine Volkspartei im besten Sinne; sie lebt durch Bürgerinnen und Bürger, die Lust haben sich einzubringen und die Zukunft mit ihren Ideen mitzugestalten. Und: Die SPD besteht aus Menschen, die den Anspruch haben, Politik für eine breite Mehrheit der Menschen in Deutschland mitzugestalten. Wir wollen, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sich aktiv am Politikprozess beteiligen und laden alle ein, die an einer solidarischen, freien, aber auch verantwortungsbewussten Gesellschaft mitarbeiten wollen.

Ob offene Vorwahl-Verfahren auf kommunaler Ebene möglich sind oder nicht, ist allerdings nicht von der Bundespolitik abhängig: Die Wahl der Kommunalvertretungen wird durch Landesgesetze geregelt.

Übrigens: Menschen, die bisher für Mandate kandidieren wollen, müssen sich ja schon jetzt innerhalb von Parteien gegen andere Bewerberinnen und Bewerber durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel