Frage an Sigmar Gabriel von Marlen S. bezüglich Soziale Sicherung
"Wann beginnt der Anspruch auf Kindergeld und wann endet er?
Grundsätzlich besteht für jeden Monat, in dem mindestens an einem Tag die Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld erfüllt sind, Anspruch auf Kindergeld. Der Kindergeldanspruch verjährt vier Jahre nach dem Jahr seiner Entstehung.
Mit Ablauf des Monats, in dem das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, endet die Kindergeldzahlung zunächst. Falls das Kind jedoch am 1. eines Monats Geburtstag hat, endet die Kindergeldzahlung bereits mit dem Vormonat. Kinder, die sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befinden, können auch weiterhin Kindergeld erhalten, wenn dies der Familienkasse nachgewiesen und das Kindergeld neu beantragt wird. Das Kindergeld wird jedoch längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres des Kindes gezahlt."
Können Sie mir bitte die Frage beantworten wo der Unterschied ist ob ein Kind am 01. des Monats oder am 2. oder 25. des Monats geboren wurde? Mit welchem Recht endet das Kindergeld im Vormonat wenn das Kind am 01. geboren wurde?
Sehr geehrte Frau Schmitz,
ich musste mich auch erst mal informieren. Diese etwas merkwürdige Regelung hat etwas mit §108 I AO in Verbindung mit dem §187 II BGB zu tun. Dort ist festgelegt, dass das Lebensjahr mit dem Ablauf des dem jeweiligen Geburtstag vorangehenden Tags endet. Das bedeutet also vereinfacht: Wer am 1. eines Monats Geburtstag hat, vollendet sein Lebensjahr (und darauf kommt es bei der Kindergeldzahlung an) am 28., 29., 30. oder 31. des Vormonats - je nach Monatslänge.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel