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Frage von Gerd S. •

Frage an Sigmar Gabriel von Gerd S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gabriel,

erste Frage zur Bürgerversicherung:
Gilt diese Bürgerversicherung dann auch für die Beamten mit ihrer Beihilfe ?
Wird die Beihilfe dann abgeschafft ?

zweite Frage zur Rente :
der normale Bürger erhält eine Rente nach seinem durchschnittlichen
Lebensarbeitslohn.
Die Beamten erhalten eine Pension berechnet nach dem letzten Einkommen.
Wie wollen Sie diese Ungerechtigkeit lösen ?
Mit freundlichem Gruß
Gerd Scheunemann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scheunemann,

besten Dank für Ihre zweite Anfrage innerhalb von zwei Tagen.

Zur Bürgerversicherung: Nach dem SPD-Bürgerversicherungs-Modell werden in Zukunft alle Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerversicherung versichert sein. Versicherten, die eine private Krankenversicherung (PKV) besitzen, werden wir die Option zum Wechsel in die alters- und risikounabhängige Bürgerversicherung freistellen. Diese Option wird auf ein Jahr begrenzt.
Das SPD-Bürgerversicherungskonzept sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger auf selbstständige und nichtselbstständige Einkommen einen Bürgerbeitrag, vergleichbar mit dem heutigen sogenannten Arbeitnehmerbeitrag, entrichten. Durch die gerechte Einbeziehung der höheren Einkommen kann es so zu Beitragssenkungen für die Versicherten kommen. Berechnungen von 2011 sahen eine Senkung von 0,6 Prozent vor (7,6 statt bislang 8,2 Prozent). ArbeitgeberInnen sollen wieder zu gleichen Teilen paritätisch beitragen. Als dritte Säule ist ein Steuerbeitrag vorgesehen.

Sie fragen nun, was die Bürgerversicherung für beihilfeberechtigte Beamte bedeutet.
Auch für Beamtinnen und Beamte hat die Bürgerversicherung Vorteile: Alle, die nach der Einführung der Bürgerversicherung neu verbeamtet werden, werden automatisch normale Pflichtmitglieder in der Bürgerversicherung. Beamtinnen und Beamte, die schon vor der Einführung der Bürgerversicherung verbeamtet waren, haben die Wahl: Sie können sich durch die Wechseloption auch nach langjähriger Vorversicherungszeit in der PKV in der Bürgerversicherung gesetzlich versichern. Wer weiter im bestehenden Beihilfesystem PKV-versichert verbleiben will, dem steht diese Option ebenso offen.
Die Bürgerversicherung soll beihilfefähig ausgestaltet werden. Insofern würden Beamtinnen und Beamte auch in der Bürgerversicherung nicht ihren Beihilfe-Anspruch verlieren. Die Bundesländer sollen prüfen, wie sie die Bürgerversicherung bzgl. des Beihilferechts umsetzen. Entweder behalten sie die Beihilfe bei, oder sie steigen auf das neue System um. Dies liegt in ihrer eigenen Entscheidungskompetenz.

Zu Ihrer Frage zu Pensionen und Einkommen habe ich hier auf Abgeordnetenwatch bereits oft Stellung bezogen, zuletzt Herrn Schmidtke auf dessen Frage vom 17. Juni. Bitte lesen Sie dort nach.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel