Frage an Sigmar Gabriel von Johann T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gabriel !
"Ein wichtiger Punkt im Regierungsprogramm der SPD ist die Einführung einer Solidarrente. Für langjährig Versicherte soll die Rente nicht unter 850 Euro liegen (bei 30 Beitragsjahren / 40 Versicherungsjahren). Auch familienbedingte Erwerbsverläufe sollen bei der Solidarrente berücksichtigt werden. So sollen "in angemessenem Umfang" Berücksichtigungszeiten auch auf Eltern ausgedehnt werden, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, um so gezielt Rentenansprüche dieser Eltern zu verbessern."
Soweit so gut, und nun einige einfach zu beantwortende Fragen :
1.) wann wird das in rechtsverbindliche Gesetze umgesetzt sein. Wie viele Tage nach der Wahl ? Wie ist der Plan ?
2.) wird es eine Bedürftigkeitsprüfung geben ? z.B. für Rentnerehepaar ? Rentner-BG ?
3.) handelt es sich bei dem Betrag von 850 Euro um die Brutto- oder Netto-Rente ?
4.) wird diese Solidarrente auch für Menschen, die jetzt bereits Rente beziehen, eingeführt, oder nur für Neu-Rentner ?
5.) welche Behörde, Institution wird die Ansprüche von Anspruchsberechtigten prüfen ?
kann ich mit präzisen Antworten noch vor dem Wahltermin rechnen ?
Sehr geehrter Herr Tienken,
besten Dank für Ihre Fragen. Und Danke, dass Sie sich so intensiv mit unserem Programm und unserer Rentenpolitik auseinandergesetzt haben.
Wann wir unser Rentenkonzept in ein Gesetz gießen können, hängt vom Ausgang der Wahlen ab. Sicher wissen Sie, dass wir mit den Grünen koalieren wollen. Auch sie wollen eine Besserstellung der Rentnerinnen und Rentner mit vielen Arbeitsjahren. Trotzdem müssen wir nun erst einmal abwarten, welches Ergebnis unsere Parteien am Sonntag erreichen. Dann kann man mehr sagen.
Wichtige Punkte des Rentenkonzepts der SPD sind der abschlagsfreie Zugang zur Rente mit 63 und nach 45 Versicherungsjahren und die Solidarrente. Sie sind deshalb, wie das Konzept insgesamt, Teil des Regierungsprogramms der SPD und des Sofortprogramms für die erste Zeit nach der Regierungsübernahme. Die SPD wird nach einer Übernahme der Bundesregierung unverzüglich die Arbeiten an der Umsetzung ihres Rentenkonzepts beginnen, damit die notwendigen Verbesserungen in der Alterssicherung so rasch wie möglich in Kraft treten können.
Zur Solidarrente gehören die Höherwertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungszeiten im Niedriglohnsektor sowie eine Aufstockung innerhalb einer zweiten Säule der Grundsicherung. Wer diese Solidarrente in Höhe von mindestens 850 € brutto durch die Höherwertung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht, erhält diesen Betrag innerhalb einer zweiten Säule der Grundsicherung, bei der eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel