Frage an Sigmar Gabriel von Andreas A. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Gabriel,
wie stehen Sie dazu das "Problem", des in Deutschland seit Jahrzehnten illegal stattfindenden Cannabis- Handels durch legalen Verkauf "dieser Ware" in Coffee- Shops zu lösen?
Ist dieser Vorschlag Ihrer Meinung nach sinnvoll,
- oder haben Sie einen besseren Vorschlag zur Problemlösung anzubieten,
- oder sind Sie anderer Ansicht?
Folgendes gebe ich im Zusammenhang mit meinen Fragen zu bedenken:
Immerhin verhält es sich de facto so, dass es sich um einen bundesweiten, durch den Handel mit THC- haltigem Hanf, (zweistelligen) Milliarden- Euro- Markt handelt, dessen jährliche Umsätze, Gewinne und deren "Steuer- Trächtigkeit" seit Jahrzehnten in unbekannten Geld- Sümpfen versickern.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Aerts
P.s.: Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen im Vorhinein.
Sehr geehrter Herr Aerts,
Ziel der SPD-Drogenpolitik ist es, die Zahl der Suchterkrankungen insgesamt zu reduzieren. Das gilt ganz unabhängig davon, ob diese durch legale Drogen wie Alkohol und Nikotin oder durch illegale Drogen wie Cannabis, Amphetamine, Kokain oder Heroin hervorgerufen werden. Denn: Wer körperlich und/oder seelisch abhängig ist, verliert die Kontrolle über sein Leben.
Cannabis ist keine harmlose Droge. Fast 13.000 Personen wenden sich jährlich aufgrund schädlichen Gebrauchs oder Abhängigkeit von Cannabisprodukten an ambulante Einrichtungen. Besonders besorgniserregend ist der Cannabis-Konsum bei jungen Menschen. 35 Prozent der jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 bis 25 Jahren geben an, Cannabis konsumiert zu haben. Schon 12- bis 15-Jährige konsumieren regelmäßig Cannabis, wie der aktuelle Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung darlegt. Eine Legalisierung würde diesen Konsum nicht einschränken sondern erhöhen. Damit einhergehend wäre mit einem Anstieg der durch Cannabis verursachten Suchterkrankungen zu rechnen. Das entspricht nicht der Zielsetzung unserer Drogenpolitik.
Statt der Legalisierung von Drogen das Wort zu reden, sollten wir unser Augenmerk auf die die Entkriminalisierung der Süchtigen richten. Gegenüber Süchtigen kann die Anwendung des Strafrechtrechts stets nur das letzte Mittel sein. Nicht in jedem Fall ist ein strafrechtliches Vorgehen sinnvoll und verhältnismäßig. Die SPD bedauert, dass die sogenannte Geringe-Mengen-Regelung in den unterschiedlichen Ländern und Gerichtsbezirken sehr uneinheitlich gehandhabt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet daher eine bundeseinheitliche Regelung.
An der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis halten wir jedoch fest. Die entsprechenden Regelungen im Betäubungsmittelgesetz stehen für uns mithin nicht zur Disposition.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel