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Frage von Manfred P. •

Frage an Sigmar Gabriel von Manfred P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gabriel,

Ihre Antwort zu den Fragen unter "Soziales"/Direktversicherungen ist vollkommen am Thema vorbei.

Die Kapitalzahlungen nach Ablauf der LV (Direktversicherung sind keine betrieblichen versorgungsleistungen. Hier hat man das Gesetz verbogen, und das Bundesverfassungsgericht bemüht dies nachträglich zu sanktibieren.

Meine Entscheidung war 17 Jahre vor dem 2003 beschlossenen Gesetz, eine sogenannte Direktversicherunga als 3. Baustein meiner privaten Altersvorsorge abzuschließen. Damals nach Recht und Gesetz!

Wie kann ein Rechtsstaat 17 Jahre später entscheiden, dass meine privaten Beiträge zu Krankken- und Pflegeversicherungspflicht führen?

Machen Sie das mal mit Unternehmen und erhöhen rückwirkend für 17 Jahre die Körperschaftssteuer. Damit wären mit einem Schlage unsere Staatsschulden getilgt.

Allerdings wären dann auch die Unternehmen Pleite unsere Wirtschaft kaputt.

Wann wird dieses unrecht beseitigt?

Vielen Dank, wenn es Ihnen gelingt, wirklich auf meine Frage zu antworten.

Manfred Petry

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Petry,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie die Einführung der vollen Beitragspflicht von Versorgungsbezügen ansprechen und auf die Antwort an R. S. zu dem Thema Bezug nehmen.

Die Erhebung des vollen Beitrags auf Versorgungsbezüge wurde mit dem Gesundheitsreformgesetz 2004 eingeführt worden. Sie war bereits im ersten Gesetzentwurf für diese Gesundheitsreform vom Juni 2003 enthalten und ist ab diesem Zeitpunkt auch öffentlich bekannt gewesen.

Die Gründe für diese Regelung sind ausführlich in der Antwort an R. S. genannt worden. Ich nenne sie aber hier gerne erneut. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen dauerhaft ein starkes Gesundheitssystem erhalten, in dem alle die Leistungen bekommen, die sie benötigen. Es ist unser Ziel, soziale Spaltung durch Zwei-Klassen-Medizin zu verhindern. Wer in Deutschland schwer krank ist, bekommt unabhängig von der sozialen Situation als gesetzlich Versicherter eine gute und moderne Behandlung – dies wird besonders im Vergleich mit anderen Ländern deutlich.

Um diese Errungenschaften auch in Zukunft zu gewährleisten, müssen wir Folgendes berücksichtigen. Auf der einen Seite gibt es einen schnellen – und teuren – medizinischen Fortschritt, an dem alle teilhaben sollen. Auf der anderen Seite gibt es durch die Alterung der Gesellschaft eine steigende Anzahl an Rentnerinnen und Rentnern, die altersbedingt mehr Leistungen in Anspruch nehmen müssen und gleichzeitig weniger Beitrag zahlen als während der Erwerbsphase. Wir wollen aber die Beitragslast so verteilen, dass wir langfristig finanzielle Sicherheit in der Krankenversicherung haben. Die volle Beitragslast auf die Versorgungsbezüge leistet dazu einen wichtigen Beitrag, auf den wir nicht verzichten können. Die Alternative dazu wäre eine noch stärkere Belastung der jüngeren Generation, vor allem der Familien, oder Leistungseinschränkungen. Dies ist für uns nicht vorstellbar.

Wir wissen, dass die volle Beitragserhebung auf Versorgungsbezüge im Einzelfall auch mit hohen Belastungen verbunden ist, die als ungerecht empfunden werden. Ein Verzicht auf diese Regelung würde aber zu einer insgesamt höheren Beitragslast führen, z.B. für Jüngere mit Kindern - oder aber auch für diejenigen, die z.B. gar keine Betriebsrente haben und daher noch schlechter abgesichert sind. Auch deshalb stellen wir gegenwärtig diese Regelung nicht in Frage.

Viele der derzeitigen Bestimmungen im Beitragsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung resultieren aus dem ungerechten Nebeneinander von PKV und GKV. Um in Zukunft die Beitragsgerechtigkeit zu stärken und die Beiträge tatsächlich gerechter zu verteilen wollen wir die Bürgerversicherung einführen, um alle in ein gleiches und gerechtes Versicherungssystem einzubeziehen. In diesem Zuge wollen wir dafür sorgen, dass für alle Versicherten wieder transparenter wird, für welche Einkommen Beiträge gezahlt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel