Portrait von Sigmar Gabriel
Sigmar Gabriel
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sigmar Gabriel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Sophia O. •

Frage an Sigmar Gabriel von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort von heute bezüglich Rundfunkbeitrag.

Sie schreiben: "Ich verstehe nicht, wo hier Grundrechte verletzt sein sollten. Es gibt auch nicht diese Abwägung zwischen einzelnen Grundrechten."

Mit Entsetzen nehme ich wahr, dass Sie meine elementarsten Grundrechte nicht anerkennen. Vielleicht hilft Ihnen meine Frage an Frau Grütters (CDU)

http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_monika_gruetters-575-37614--f368558.html#q368558

Sie schreiben mir andererseits:

"Was ich verstehe ist natürlich der Ärger, dass alle bezahlen müssen; also auch Menschen die nur geringe Einkommen haben. Dafür gibt es aber Ausnahmeregelungen. Ganz konkret: Wer ein geringes Einkommen hat, kann mit entsprechenden Nachweisen einen Antrag stellen oder sich bei den Sozialämtern erkundigen."

Frage 1: Ist das einzige Recht, dass Sie erkennen, Rundfunk auch dann konsumieren zu dürfen, wenn man es sich finanziell nicht leisten kann? Warum gilt das nicht für Zeitungslesen? Ist Rundfunk informativer, unterhaltsamer, bessere Bildung, Kultur und Beratung als Rundfunk? Warum gilt es nicht für Zigarettenkonsum?

Frage 2: Erkennen Sie nicht, dass es Menschen gibt, die Rundfunk als etwas Schädliches ablehnen, und deswegen ihnen ihn nicht als ein Vorteil mit Zwang verkauft werden kann? Gebühren und Beiträge sind nicht, um etwas tolles für die demokratische Ordnung und für die Allgemeinheit zu finanzieren, sondern um persönliche Vorzüge auszugleichen.

Sie bestehen darauf: "Rundfunk – öffentlich-rechtlicher wie privater – hat nach der Rechtsprechung des BVerfG eine essentielle Funktion für die demokratische Ordnung."

Politiker aller Parteien haben mich unverhältnismäßig mit diesem unbilligen und unsittlichen Rundfunkbeitrag, ich muss Zeit und Geld verschwenden, um mich zu wehren, dabei komplizierte Urteile des BVerfG zu lesen, auf die Sie sich beziehen.

Frage 3:
Ich bitte Sie um ein genaues Zitat eines Urteils des BVerfG, das obige Behauptung belegt. Als wären wir vor Gericht.

Portrait von Sigmar Gabriel
Antwort ausstehend von Sigmar Gabriel
SPD