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Frage von Sophia O. •

Frage an Sigmar Gabriel von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gabriel!

Sie antworteten H. E. am 28.05.2013:

"Rundfunk – öffentlich-rechtlicher wie privater – hat nach der Rechtsprechung des BVerfG eine essentielle Funktion für die demokratische Ordnung."

Meine erste Frage: wann und wo genau hat das BVerfG behauptet, dass Rundfunk essentiell für die demokratische Ordnung sei?

Sie fragten H. E.: "Was wäre Ihrer Meinung nach eine "gerechte" Gebühr?"

Sehen Sie nicht, dass diese Rundfunkabgabe Rechte der Bürger verletzt, die das Grundgesetz in Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4 und Art. 5 garantiert? Im Falle von H. E. Art. 1 GG?

Es wird von Menschen, die ein Einkommen unter dem Existenzminimum haben, eine Abgabe für etwas verlangt, was diese Menschen nicht benötigen und nicht haben wollen, was eventuell nicht mal unterstützen wollen. Ist das sozial? Sozialdemokratisch? Ist das nicht Angriff gegen die Würde des Menschen?

Ist Rundfunk wirklich so wichtig, wichtiger als die durch das Grundgesetz garantierte Rechte? Wichtiger als das Grundgesetz?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Orthoi,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk essentiell für die demokratische Ordnung ist. Angefangen hat das mit einem Urteil vom Februar 1961, das sehr grundsätzlich die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zum Inhalt hat. Weiter ging es mit einem Urteil zur dualen Rundfunkordnung 1981 (das meint: öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk nebeneinander), das diese Grundaussagen bestätigte. Weitere Urteile zu Einzelfragen bestätigten immer wieder diese Grundaussage. Dann gab es das "Gebührenurteil" vom Februar 1994.

Ich verstehe nicht, wo hier Grundrechte verletzt sein sollten. Es gibt auch nicht diese Abwägung zwischen einzelnen Grundrechten.

Was ich verstehe ist natürlich der Ärger, dass alle bezahlen müssen; also auch Menschen die nur geringe Einkommen haben. Dafür gibt es aber Ausnahmeregelungen. Ganz konkret: Wer ein geringes Einkommen hat, kann mit entsprechenden Nachweisen einen Antrag stellen oder sich bei den Sozialämtern erkundigen.
Klar ist auch: Der neue Rundfunkbeitrag und dessen Regelungen werden nach zwei Jahren darauf überprüft, ob die Regeln sinnvoll und gerecht sind.

Wir Sozialdemokratinnen und -demokraten halten den neuen Haushaltsbeitrag für gerechter und für unbürokratischer als das "alte" System, das nicht die Gebühren an den Haushalt anknüpfte, sondern an das Betreiben eines zum Empfang geeigneten Gerätes. Der Beitrag bleibt stabil bei 17,98 Euro pro Haushalt. Das "neue" System ist ja nicht in Willkür entstanden, sondern aufgrund der Überlegung, die Unzulänglichkeiten und auch die Ungerechtigkeiten des "alten" zu verändern. Aber das habe ich ja auch schon versucht Herrn Eckardt zu vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel