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Frage von Gerhard R. •

Frage an Sigmar Gabriel von Gerhard R. bezüglich Soziale Sicherung

Ihr nettes JobCenter - und das mitten im Wahlkampf...

Sehr geehrter Herr MdB Gabriel,

nun ist es ja leider regelmäßig so, dass einem die Sünden der Vergangenheit regelmäßig auf die Füße fallen und/oder vorgehalten werden!
Aus meiner Sicht, naja, zumneist und wohl auch zu Recht!

So kann ich es - leider nicht - unterlassen, der SPD und ihren Mandatsträgern das Treiben der JobCenter (naja, wer hat´s SGB II verfasst) jeweils mit Wonne um die Ohren zu schlagen, so auch wieder in diesem Falle, ich zitiere einfach mal:
"Jobcenter empfiehlt Arbeitslosen: Nur noch Leitungswasser trinken! "
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/07/19/jobcenter-empfiehlt-arbeitslosen-nur-noch-leitungswasser-trinken/
...
"Hartz-IV-Bezieher zu Rauchentwöhnungskurs gezwungen...
... Es ist erschreckend, wie erwachsene Menschen unmündig gemacht werden, nur weil sie auf Sozialleitungen angewiesen sind. Wobei sich die Frage stellt, welche Aufgaben ein Jobcenter eigentlich hat. ..."
http://www.rauchernews.de/news/2012/11/25/hartz-iv-bezieher-zu-rauchentwoehnungskurs-gezwungen/

Nunmehr zum Fragenkatalog:
Der Kanzlerkandidat der SPD, Herr Steinbrück, hält sich ja in dieser Frage sehr bedeckt, auch das SPD-Wahlprogramm sprudelt an Reformvorschlägen in Sachen "Neuordnung und Rechtskonformitäts-Controlling" des SGB II und des Treibens der JonCenter auch nicht gerade über, daher:
Was wird die SPD im Falle einer Regierungsübernahme oder im Falle einer Regierungsbeteiligung,
1.) im Rahmen der Gesetzgebung unternehmen, um der Willkürlichkeit des Handelsn von JobCentern angemessene Grenzen zu setzen,
2.) durch klare Normenbindung dem Übermaß an Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten aller Instanzen angemessene Grenzen zu setzen
(und damit ist nicht die Einschränkung der Prozesskostenhilfe gemeint!)

Mit besten Wünschen für den 22. September d. J.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Roloff,

vielen Dank für Ihre Frage.

Vorrangige Aufgabe der Job-Center ist es, alles zu tun, um Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Tipps zur persönlichen Lebensführung gehören aus unserer Sicht nicht dazu.
Insbesondere die Sanktionspraxis bedarf aus unserer Sicht einer kritischen Prüfung, dies gilt insbesondere für die verschärfte Sanktionspraxis bei Jugendlichen unter 25 Jahren. Nur ein sehr geringer Teil der Sanktionen wird wegen Ablehnung zumutbarer Arbeit verhängt, rund 70 Prozent erfolgen wegen Meldeversäumnissen. Die Vermittlung in Niedrigstlohnjobs muss künftig ausgeschlossen werden und folglich auch die Sanktion bei Ablehnung solcher Arbeit. Zumutbar darf nur die Vermittlung in Arbeit mit ortsüblichen Löhnen, mindestens aber dem von uns geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, sein. Wir brauchen den Schwerpunkt auf mehr Förderung. Dazu werden wir die Kürzungen bei den Mitteln der aktiven Arbeitsförderung rückgängig machen. Wir werden ein "Sofortprogramm zweite Chance" für Menschen zwischen 20 und 35 Jahre auflegen, die ohne Berufs- oder Ausbildungsabschluss sind. Wir wollen das SGB II ändern. Jugendliche ohne Ausbildung wollen wir vorrangig in Ausbildung vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel